Körperverletzung mit Todesfolge

Ein Täter (T) schubst im Affekt das Opfer (O)gegen eine Wand. Das Opfer verletzt sich dabei schwer und liegt monatelang im Koma. Währenddessen wird der T wegen schwerer Körperverletzung verurteilt, nehmen wir mal 1 Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung an.
Kurze Zeit nach dem Urteil verstirbt das Opfer an den Folgen der Verletzung.
Wird der Fall neu verhandelt?

Danke
Lutzie

Hallo,

das nennt sich Strafklageverbrauch.

http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv065377.html

VG
EK

Danke!!! owt
:wink: