Körperverletzung!Name bekannt!Was tun?Anzeige?Angs

Hallo zusammen,

eine Person wird von drei anderen Personen geschlagen. Die Person geht zu Boden und die drei anderen schlagen und treten weiterhin auf diese Person ein.
Keiner der anwesenden Passanten greift währenddessen ein. Lediglich nach dem alles vorbei ist, geht ein Mann „dazwischen“. Die Partnerin des Geschlagenen versucht dazwischen zu gehen und schreit weinend und bekommt in dem Gerangel eine Backpfeife. Der Geschlagene trägt ein ordentliches Veilchen davon, ein Auge ist deutlich angeschwollen, die Oberlippe ist aufgeplatzt, die Nase auf das Doppelte angeschwollen und schmerzt am Nasenbein, das Kinn aufgeschürft, der Verletzte hat Prellungen an beiden Knien und an mehreren Stellen am Kopf, der rechte Zeigefinger erlitt eine Kapselanschwellung. Nach einer Woche hat der Verletzte noch immer Kopf- und Nasenschmerzen. Einen Tag nach der Tat war der Betroffene in der Notaufnahme. Der Geschlagene ist Brillenträger. Die Brille flog bei der Schlägerei weg und ist nicht mehr auffindbar.

Jetzt zu den eigentlichen Fragen:

Von den drei Schlägern hat der Verletzte von einer Person den Namen herausgefunden.

Jetzt fragt er sich, ob es sich lohnt, diesen Typen anzuzeigen?! Wann verjährt eine solche Tat bzw. wie lang hat man Zeit, eine solche Tat anzuzeigen?
Der Betroffene hat zudem Bedenken, wenn er den Typen anzeigt, dass er nicht mehr sicher ist, zumal bei der Anzeige sein Name und seine Adresse bekannt wird.
Nicht mehr sicher in Bezug darauf, dass er nicht weiß, wer die zwei anderen Personen waren und es sicherlich nicht sicher ist, ob der eine namentlich Bekannte
die Namen der anderen herausrückt und diese vielleicht irgendwann den Geschlagenen erneut „besuchen“. Oder kann man eine solche Anzeige doch anonym erstatten?

Mit welcher Strafe müsste oder muss der namentlich Bekannte rechnen, wenn er entsprechend verurteilt wird - von der strafrechtlichen Seite her?
Was könnte der Geschlagene an Schmerzensgeld und oder Schadenersatz einklagen, wenn er auf dem zivilrechtlichen Wege gegen diese Person vorgeht (der Verletzte hat keine Rechtsschutzversicherung!)?

Einzig der eine o. a. Mann würde evtl. ausfindig gemacht werden können. Wobei auch hier nicht sicher ist, ob dieser dann auch entsprechend aussagen würde!?

Was würdet ihr dieser Person empfehlen?

Was ist sonst noch zu beachten, bedenken …?

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße

Was würdet ihr dieser Person empfehlen?

Zur Polizei und dort Anzeige wegen Körperverletzung erstatten.

Was ist sonst noch zu beachten, bedenken …?

Anwalt nehmen, der Schadenersatzansprüche durchsetzt.

Gruss

Iru

Zur Polizei und dort Anzeige wegen Körperverletzung erstatten.

Was ist sonst noch zu beachten, bedenken …?

Anwalt nehmen, der Schadenersatzansprüche durchsetzt.

Das Hauptproblem scheint hier die Angst der Betroffenen vor erneuten Übergiffen und Rachefeldzügen zu sein.

Das kann ich nachvollziehen. Allerdings ist es vermutlich so, dass derlei brutale schläger genau auf die Angst der Opfer hoffen und dadurch erst recht bestärkt werden.

Ich könnte mir vorstellen, dass die wirklich vorsichtiger werden, wenn sich jemand traut gegen sie gerichtlich vorzugehen.

Es heißt zwar, Strafe schreckt nicht ab, aber wenn man wegen Körperverletzung vorbestraft ist/Bewährung hat, sehe ich die Chancen recht gut, dass die die Finger von einem lassen.
hier wäre es interessant, ob es hierzu Zahlen/Studien/Erfahrungen gäbe.

TM

Hallo,

Es heißt zwar, Strafe schreckt nicht ab, aber wenn man wegen
Körperverletzung vorbestraft ist/Bewährung hat, sehe ich die
Chancen recht gut, dass die die Finger von einem lassen.
hier wäre es interessant, ob es hierzu
Zahlen/Studien/Erfahrungen gäbe.

Also mit konkreten Zahlen kann ich zwar nicht dienen, aber so aus der Zeit in der Ausbildung bei einem Jugendstaatsanwalt (mit dem ich immer noch gut befreundet bin) weiß ich, dass es zwar durchaus ernst zu nehmende Einzelfälle gibt, die Regel aber anders aussieht. Das in den Medien gerne gezeigte Bild des vollcoolen abgebrühten Schlägers, der sich von einem Gericht doch nicht beeindrucken lässt, trifft auf einen minimal kleinen Bruchteil der Täter zu. Ich habe ja auch so ein paar Mal mit der schwarzen Robe vor solchen Typen gestanden, und war selbst überrascht was das für armseelige Häufchen Elend waren die da üblicherweise vor einem auftauchten, und wie die sich vor so einem ein paar Jahre älteren Hänfling in die Hose machten, bloß weil der da in der Robe vor ihnen stand. Und die die da wenigstens noch cool reinkommen knacken erfahrene Richter und Staatsanwälte zu einem Großteil binnen weniger Minuten. Und die machen dann auch klar, was passieren würde, wenn sich der Täter dem Opfer noch mal nähern sollte, und üblicherweise zieht das dann auch. Natürlich gibt es Ausnahmen, aber es sind glücklicherweise eben Ausnahmen. Und selbst der notorische Gewaltverbrecher, der meinem Freund einen Besuch - nach Haft so plastisch angekündigt hatte, dass der doch sicherheitshalber ein paar Maßnahmen ergriffen hatte, hat sich nie wieder gemeldet.

Also auch insoweit kann man normalerweise zur Anzeige raten.
Gruß vom Wiz

2 Like

Hallo,

Und die machen dann
auch klar, was passieren würde, wenn sich der Täter dem Opfer
noch mal nähern sollte, und üblicherweise zieht das dann auch.
Natürlich gibt es Ausnahmen, aber es sind glücklicherweise
eben Ausnahmen. Und selbst der notorische Gewaltverbrecher,
der meinem Freund einen Besuch - nach Haft so plastisch
angekündigt hatte, dass der doch sicherheitshalber ein paar
Maßnahmen ergriffen hatte, hat sich nie wieder gemeldet.

Also auch insoweit kann man normalerweise zur Anzeige raten.
Gruß vom Wiz

danke für deine Ausführungen. Ich hoffe das bestärkt das hypothetische Opfer, eine Anzeige zu machen und es von der Angst zu befreien.
(Anonym geht eine solche Anzeige verm. nicht, da es wohl zur Verhandlung käme und so ein Vorfall verm. nicht wegen mangelndem öff. Interesse abgeschmettert werden würde. Sonst macht eine anzeige ja keinen Sinn, wenn man Schadensersatz und schmerzensgeld und „Vergeltung“ möchte)

TM

Hallo,

ich kann Wiz nur beipflichten. Seine Erfahrungen decken sich bis auf’s I-Tüpfelchen mit meinen. Es gibt genügend Typen, die meinen, dass sie cool wären… bis sie mit der rauen Wirklichkeit konfrontiert werden. Ich habe oft genug die Wandlung vom „Coolen“ zum weinerlichen Häufchen Elend miterlebt, dies vor allem, wenn zwischen Tat und nochmaliger Vernehmung ein paar Wochen U-Haft liegen. Spätestens dann ist den meisten klar geworden, dass der „Spass“ vorbei ist und der „Ernst“ begonnen hat.

Gruss

Iru