Kontoeinsicht füe jeden der Erbengemeinschaft?

Haben alle einer Erbengemeinschaft das Recht Kontobewegungen der letzten Jahre einzusehen, auch wenn einer der Erbengemeinschaft die Unterlagen bei sich hat und diese nicht offenlegen will?

Haben alle einer Erbengemeinschaft das Recht Kontobewegungen
der letzten Jahre einzusehen, auch wenn einer der
Erbengemeinschaft die Unterlagen bei sich hat und diese nicht
offenlegen will?

Hi, alle Erben einer Erbengemeinschaft haben die selben Rechte!
Es kann also nicht einer hingehen u. d. Einsicht in d. Unterlagen verweigern. Die anderen Erben können auf Einsicht in d. Unterlagen klagen.
MfG ramses90.

Hallo,

derjenige der Erbengemeinschaft sollte sich an die kontoführende Bank wenden und sich als Erbe legitimieren, dann sollte er die benötigten Kontobewegungen erhalten.

Der andere Weg ist die Auskunftsklage, aber hier muss man wie immer, Zeit und Geld, mitbringen.

Gruß
Wolfgang

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