Liebe/-r Experte/-in,
wie kann ich rauskriegen, ob diese urteile (habe ich im internet gefunden und zur begründung meines antrags auf aufhebung der pfändung meines konto´s angeführt:smile: rechtskräftig sind, bzw. was denn nun die aktuelle rechtsprechung ist ?
Eine Kontenpfändung gegenüber einem völlig leistungsunfähigen Schuldner mit damit drohendem Verlust des Girokontos verstößt gegen die guten Sitten; ein dahingehender Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ist aufzuheben.
AG St. Wendel, Beschluß vom 29. 3. 2004 - 2 M 1345/03
Der Schuldner kann sich auf die allgemeine Härteklausel des § 765a ZPO berufen, wenn ihm mit einer Kontopfändung ein erheblicher Schaden zugefügt wird, ohne dass dem die Chance einer auch nur geringfügigen Befriedigung des Gläubigers gegenübersteht.
LG Essen, Beschluss vom 25. 9. 2001 - 11 T 293/01
das gericht geht da überhaupt nicht drauf ein & hat jetzt schon 2x abgewiesen da „der schuldner durch die 7 tage regelung ausreichend geschützt sei“. das sehe ich aber anders. kannst du mir weeiterhelfen ?