Hallo,
Ein Mann (M) und eine Frau (F) sind seit gut 50 Jahren verheiratet.
(Die Rollen von M und F seien für dieses Szenario beliebig austauschbar). M bezieht seine Rente, F nicht, da sie ihr Leben lang zu faul zum Arbeiten war.
Und M hat sie trotzdem geheiratet und auch noch den ganzen Haushalt geführt etc.? Auf Steuer- und sonstige Vorteile, die sich aus der Ehe ergaben hat M stets und vollumfänglich verzichtet?
Auch bekommt F physisch alleine nichts mehr auf die Reihe. F verfällt nun langsam aber sicher mehr und mehr dem Alzheimer mit allen Konsequenzen: Nicht nur vergisst sie simpelste Sachen, sie wird auch noch extrem bösartig gegenüber Bekannten, Familie sowie Fremden gleichermaßen, sie findet keine Ruhe und reißt M mehrmals jede Nacht aus dem Schlaf, usw…
Ja, das gehört eben zum Krankheitsbild. Das muss man auch erstmal verstehen und akzeptieren können, dass das die Erkrankten nicht absichtlich so machen.
M leidet darunter natürlich extrem und in der Konsequenz baut er psychisch sowie physisch ab.
Nachvollziehbar.
Vor ein paar Monaten las ich in einer Spiegel- (Stern?) Reportage über einen Mann, dem es ähnlich erging: Nach langer Überlegung erstickte er seine Frau, weil er es nicht mehr aushielt. Er landete dafür im Gefängnis. Mord sei in diesem Szenario also keine Option.
Richtig. Aber wahrscheinlich hatte der auch einen schlechten Anwalt.
Gehen wir das ganze also etwas vorsichtiger an: Wie sähe das ganze denn bei einer Scheidung aus? Im Normalfall würden dann ja Unterhaltszahlungen und was sonst noch kommen.
Wenn M genug Einkommen hat, ist das so. Da geht es ihm genauso wie jedem anderen in diesem Land.
Aber muss man denn wirklich gezwungen sein, sich von einem Drachen tyrannisieren zu lassen, nur weil das Gesetz bei einer Trennung mit noch drakonischeren Strafen auffährt?
Welche wären das denn? Kein Gesetz zwingt ihn, weiterhin mit ihr zusammenzuleben. Es zwingt ihn nur zu Dingen, die auch schon vor 50 Jahren so waren.
Oder gibt es Möglichkeiten, M zu „retten“ bzw. unter die Arme zu greifen?
Sich beim behandelnden Arzt erkundigen. Der weiß dann auch abseits rein medizinischer Belange, wohin sich Angehörige wenden können. Eventuell kann/muss F in ein entsprechendes Pflegeheim. Sie ist bereits vielelicht pflegebe dürftig und hat eine entsprechende Pflegestufe. Sowas muss natürlich beantragt werden.
Scheiden lassen kann man sich auch. Wenn F bereits soweit verfallen ist, dass sie nicht mehr geschäftsfähig ist, muss beim Vormundschaftsgericht ein Betreuer bestellt werden. Der übernimmt dann in entsprechendem Umfang (nervenärztliches Gutachten) die rechtlichen Angelegenheiten. Es liegt in der Natur der Sache, dass man sich in diesem Fall bzw. bei dem beabsichtigten Ziel nicht selbst als Betreuer einsetzen lassen kann.
Kostet naturgemäß alles Zeit und Geld. Umso wichtiger wären erstmal bzw. begleitend Beratungsangebote von den entsprechenden Stellen.
Grüße