Kosequenz bei Scheidung wegen Alzheimer?

Hallo, Ihr Wissenden :smile:

Folgendes Szenario:

Ein Mann (M) und eine Frau (F) sind seit gut 50 Jahren verheiratet.
(Die Rollen von M und F seien für dieses Szenario beliebig austauschbar).
M bezieht seine Rente, F nicht, da sie ihr Leben lang zu faul zum Arbeiten war.
Auch bekommt F physisch alleine nichts mehr auf die Reihe.
F verfällt nun langsam aber sicher mehr und mehr dem Alzheimer mit allen Konsequenzen:
Nicht nur vergisst sie simpelste Sachen, sie wird auch noch extrem bösartig gegenüber Bekannten, Familie sowie Fremden gleichermaßen, sie findet keine Ruhe und reißt M mehrmals jede Nacht aus dem Schlaf, usw…
M leidet darunter natürlich extrem und in der Konsequenz baut er psychisch sowie physisch ab.

Vor ein paar Monaten las ich in einer Spiegel- (Stern?) Reportage über einen Mann, dem es ähnlich erging: Nach langer Überlegung erstickte er seine Frau, weil er es nicht mehr aushielt. Er landete dafür im Gefängnis.
Mord sei in diesem Szenario also keine Option.

Gehen wir das ganze also etwas vorsichtiger an:
Wie sähe das ganze denn bei einer Scheidung aus?
Im Normalfall würden dann ja Unterhaltszahlungen und was sonst noch kommen.
Aber muss man denn wirklich gezwungen sein, sich von einem Drachen tyrannisieren zu lassen, nur weil das Gesetzt bei einer Trennung mit noch drakonischeren Strafen auffährt?
Oder gibt es Möglichkeiten, M zu „retten“ bzw. unter die Arme zu greifen?

Danke und Gruß,
Kai

Aber muss man denn wirklich gezwungen sein, sich von einem
Drachen tyrannisieren zu lassen, nur weil das Gesetzt bei
einer Trennung mit noch drakonischeren Strafen auffährt?
Oder gibt es Möglichkeiten, M zu „retten“ bzw. unter die Arme
zu greifen?

Hi,

zu retten? Wo vor? Welche drakonischen Strafen?

F war zu Hause, hat wahrscheinlich den Haushalt geführt, vielleicht auch noch Kinder erzogen. Dafür, das sie eine Krankheit und demzufolge auch eine Wesensveränderung hat, kann F nichts.

Warum diese Erkrankung ein Ausschluß für die Unterhaltspflicht sein sollte, erschließt sich mir nicht.

Wo kämen wir da hin, wenn man sich nach über 50 Jahren Ehe einfach seiner Verantwortung entledigen und den Partner ohne jegliche finanzielle Unterstützung in den Wind schießen könnte?

Gruß
Tina

Hallo!
Hat M für F schon eine Betreuung angeregt? Es wäre ja durchaus eine Unterbringung in der Psychiatrie bzw. im Heim denkbar, wenn ein Aufenthalt zuhause wegen Selbst- und Fremdgefährdung nicht mehr machbar ist.

Hi,

Eine andere Frage ist auch, in wie weit ich hier die Personen noch weiter spezifizieren kann, ohne dass mir angehängt wird, dass das ganze zu „individuell“ bzw. zu spezifisch wird …

Wo wir da hinkämen?
In eine Welt, in der überforderte Menschen, die aufgrund dieser Überforderung vor die Hunde gehen, gerechte Unterstützung erhalten.
Eine Option der „Rettung“ wäre ja z.B. auch ein wie auch immer erwirkter Pflichtaufenthalt in einem Sanatorium.
Da weiss ich jetzt allerdings nicht, wer so etwas anordnen kann/darf. Ein Arzt (weil es ja eine Krankheit ist)? Oder doch ein Gericht (weil der Mensch ja quasi abgeschoben wird)?

Danke und Gruß,
Kai

Wo wir da hinkämen?
In eine Welt, in der überforderte Menschen, die aufgrund
dieser Überforderung vor die Hunde gehen, gerechte
Unterstützung erhalten.

Hi,

in dem sie sich ihrer Unterhaltspflicht entledigen? Ich sprach nicht davon, den Erkrankten zu lasten der eigenen Gesundheit weiter zu pflegen. Hier geht es rein um die finanzielle Verantwortung und die hat man, auch und gerade wenn der Partner erkrankt ist.

Eine Option der „Rettung“ wäre ja z.B. auch ein wie auch immer
erwirkter Pflichtaufenthalt in einem Sanatorium.

Dazu führe man Gespräche mit behandelnden Ärzten.

Da weiss ich jetzt allerdings nicht, wer so etwas anordnen
kann/darf. Ein Arzt (weil es ja eine Krankheit ist)? Oder doch
ein Gericht (weil der Mensch ja quasi abgeschoben wird)?

Hierfür wäre das Gericht zuständig.

Gruß
Tina

Hallo Kai,

in einem solchen Fall könnte man als erster die entsprechende Diagnostik an erster Stelle bringen. Danach ergibt sich sicher ein Befund inkl. einer Empfehlung des behandelnden (Fach-) Arztes.

Dann sollte eine gründliche Beratung erfolgen, aber egal für welche Lösung man sich entscheidet, kostenfrei ist keine.

Mal ein wenig Input:
http://www.deutsche-alzheimer.de/angehoerige/rechtli…
https://www.wegweiser-demenz.de/diagnose-demenz-deme…
http://www.bmg.bund.de/fileadmin/dateien/Publikation…
http://www.bmg.bund.de/fileadmin/dateien/Publikation…
http://www.ehescheidung24.de/blog/2007/10/18/keine-s…
http://www.rechtsportal.de/Familienrecht/Aktuelles/A…
http://www.helpster.de/polnische-pflegekraefte-legal…
http://www.pflege.de/magazin/pflege-wohnformen/haeus…

Grüße
Mau

Da weiss ich jetzt allerdings nicht, wer so etwas anordnen
kann/darf. Ein Arzt (weil es ja eine Krankheit ist)? Oder doch
ein Gericht (weil der Mensch ja quasi abgeschoben wird)?

Bei fortgeschrittenem Alzheimer ist immer die Möglichkeit der Eigen- oder Fremdgefährdung gegeben, so daß eine Einweisung ins psychiatrische Krankenhaus machbar ist, das ist mit dem behandelnden Arzt abzuklären. Ein weiterer Schritt wäre die Anregung einer Betreuung beim zuständigen Betreuungsgericht:
http://www.rechtlichebetreuung.de/betreuungseinricht…

Hallo,

Ein Mann (M) und eine Frau (F) sind seit gut 50 Jahren verheiratet.
(Die Rollen von M und F seien für dieses Szenario beliebig austauschbar). M bezieht seine Rente, F nicht, da sie ihr Leben lang zu faul zum Arbeiten war.

Und M hat sie trotzdem geheiratet und auch noch den ganzen Haushalt geführt etc.? Auf Steuer- und sonstige Vorteile, die sich aus der Ehe ergaben hat M stets und vollumfänglich verzichtet?

Auch bekommt F physisch alleine nichts mehr auf die Reihe. F verfällt nun langsam aber sicher mehr und mehr dem Alzheimer mit allen Konsequenzen: Nicht nur vergisst sie simpelste Sachen, sie wird auch noch extrem bösartig gegenüber Bekannten, Familie sowie Fremden gleichermaßen, sie findet keine Ruhe und reißt M mehrmals jede Nacht aus dem Schlaf, usw…

Ja, das gehört eben zum Krankheitsbild. Das muss man auch erstmal verstehen und akzeptieren können, dass das die Erkrankten nicht absichtlich so machen.

M leidet darunter natürlich extrem und in der Konsequenz baut er psychisch sowie physisch ab.

Nachvollziehbar.

Vor ein paar Monaten las ich in einer Spiegel- (Stern?) Reportage über einen Mann, dem es ähnlich erging: Nach langer Überlegung erstickte er seine Frau, weil er es nicht mehr aushielt. Er landete dafür im Gefängnis. Mord sei in diesem Szenario also keine Option.

Richtig. Aber wahrscheinlich hatte der auch einen schlechten Anwalt.

Gehen wir das ganze also etwas vorsichtiger an: Wie sähe das ganze denn bei einer Scheidung aus? Im Normalfall würden dann ja Unterhaltszahlungen und was sonst noch kommen.

Wenn M genug Einkommen hat, ist das so. Da geht es ihm genauso wie jedem anderen in diesem Land.

Aber muss man denn wirklich gezwungen sein, sich von einem Drachen tyrannisieren zu lassen, nur weil das Gesetz bei einer Trennung mit noch drakonischeren Strafen auffährt?

Welche wären das denn? Kein Gesetz zwingt ihn, weiterhin mit ihr zusammenzuleben. Es zwingt ihn nur zu Dingen, die auch schon vor 50 Jahren so waren.

Oder gibt es Möglichkeiten, M zu „retten“ bzw. unter die Arme zu greifen?

Sich beim behandelnden Arzt erkundigen. Der weiß dann auch abseits rein medizinischer Belange, wohin sich Angehörige wenden können. Eventuell kann/muss F in ein entsprechendes Pflegeheim. Sie ist bereits vielelicht pflegebe dürftig und hat eine entsprechende Pflegestufe. Sowas muss natürlich beantragt werden.
Scheiden lassen kann man sich auch. Wenn F bereits soweit verfallen ist, dass sie nicht mehr geschäftsfähig ist, muss beim Vormundschaftsgericht ein Betreuer bestellt werden. Der übernimmt dann in entsprechendem Umfang (nervenärztliches Gutachten) die rechtlichen Angelegenheiten. Es liegt in der Natur der Sache, dass man sich in diesem Fall bzw. bei dem beabsichtigten Ziel nicht selbst als Betreuer einsetzen lassen kann.
Kostet naturgemäß alles Zeit und Geld. Umso wichtiger wären erstmal bzw. begleitend Beratungsangebote von den entsprechenden Stellen.

Grüße