Kosten § 91 ZPO ohne anwaltliche Vertretung

Hallo.
Welche eigenen Kosten setzt der Verfahrensbeteiligte, der Kostenerstattungsanspruch nach § 91 ZPO hat, an?

Pauschsätze? Auf welcher Grundlage?

Danke und ein frohes neues Jahr.

Hallo!

Soweit ein Termin stattgefunden hat und das persönliche Erscheinen der Partei angeordnet war, kann diese die Sätze verlangen, die einem Zeugen nach JVEG zustehen. Mehr nicht. Insbesondere gibt es kein Zeilenhonorar für Schriftsätze.

Hallo!

Danke.

Soweit ein Termin stattgefunden hat und das persönliche
Erscheinen der Partei angeordnet war, kann diese die Sätze
verlangen, die einem Zeugen nach JVEG zustehen. Mehr nicht.

o.k.

Insbesondere gibt es kein Zeilenhonorar für Schriftsätze.

Was ist mit den Abschriften, welchen Schriftsätzen beigefügt werden.
a) Anlagen als Beweismittel
b) Abschriften der Schriftsätze für die Gegenpartei
Gibt es dazu Entscheidungen? Denn ein Gesetz in welchem das geregelt ist, war nicht zu finden.
MfG