Kosten bei Tausch des Leasingnehmers?

Ist es üblich, daß bei einem bestehenden Vertrag beim Wechsel des Leasingnehmers (Geschäftskundenleasing)der Leasinggeber Kosten berechnet? Bemerkt sei, daß beide Firmen die gleichen Inhaber haben, auch der Fahrer bleibt gleich?
Der Schritt ist für eine Neuorganisation der Firmen nützlich.
Michael

Hi Michael,

Kosten entstehen bei einer Umschreibung immer. Die Leasinggesellschaft muß tätig werden, sei es auch nur damit, Namen in Dateien und Registern auszutauschen und die Verträge neu ausdrucken zu lassen, Unterschriften einzuholen usw.
Es ist also berechtigt, in diesem Fall die entstehenden Kosten an den Antragsteller weiter zu geben.

Gruß,
Francesco

Vorsicht!!!
Hallo Michael,

ein Leasingvertrag ist Objekt- und Personengebunden. Wenn nun eine Partei (ich sag mal Firma A) den Vertrag kündigt (was ja zwangsläufig passieren muss) damit Firma B den Leasingvertrag fortführen kann, so wird es hier zu massiven steuerlichen Problemen kommen. Leasingverträge werden normalerweise (bis auf einen Vertragstyp) auf unkündbare Dauer abgeschlossen. Wird der Vertrag vor Ablauf der Vertragsdauer gekündigt, so wird er steuerlich wie eine Finanzierung behandelt, d. h. für Firma A rückwirkend Abänderung der Bilanzen, Aufteilung der Leasingrate in Zins und Tilgung, Gewerbesteuernachzahlung etc.

Nach meiner Meinung ist es besser wenn Firma A das Auto(?) ab Firma B weiter- bzw. untervermietet (mit Zustimmung der Leasinggesellschaft) und die Verträge laufen weiter.

Sollten aber die Firmen Personen- und keine Kapitalgesellschaften sein verstehe ich das ganze nicht. Für was sollen dann Gebühren anfallen? Was steht denn im Leasingvertrag als Anschrift drin?

Gruß

Friedrich

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