Kosten für Testament absetzbar ?

Auf meiner Rechnung vom Notar für die Beurkundung eines Testaments steht „Bitte bewahren Sie diese Rechnung zum Nachweis gegenüber dem Finanzamt
mindestens zwei volle Kalenderjahre auf, wenn die abgerechnete Tätigkeit
Grundbesitz betrifft“.

Kann mir jemand erklären, was das genau bedeutet.

Hi,

Kosten fürs Testament sind steuerlich nicht absetzbar.

Auf meiner Rechnung vom Notar für die Beurkundung eines
Testaments steht „Bitte bewahren Sie diese Rechnung zum
Nachweis gegenüber dem Finanzamt
mindestens zwei volle Kalenderjahre auf, wenn die abgerechnete
Tätigkeit
Grundbesitz betrifft“.

Das wurde ins Gesetz hinzugefügt, um Schwarzarbeit zu verhindern.
Nach § 14 Abs. 2 UStG besteht eine Rechnungsausstellungspflicht des Unternehmers bei Werklieferungs- oder sonstigen Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück an einen privaten Leistungsempfänger. Damit korrespondierend regelt § 14b Abs. 1 UStG eine Rechnungsaufbewahrungspflicht für private Leistungsempfänger für zwei Jahre. Bewahrt man diese Rechnungen nicht auf, kann nach § 26a Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 UStG ein Bußgeld bis zu 500 EUR festgesetzt werden.
http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html
http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14b.html
http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__26a.html

Schöne Grüße
C.