Kosten : Grundschuld tilgen aus Grundbuch

Wenn man eine Imobilie verkaufen will, muss auch die Grundschuld wenn diese eigentlich nicht mehr besteht, gelöscht werden aus dem Grundbuch.

Wonach berechnet der Notar die Höhe seines Honorares um die Grundschuld aus dem Grundbuch zu löschen?

Nach der Verkaufssumme der Immobilie, Verkehrswert oder die Höhe der Grundschuld?

Wenn man eine Imobilie verkaufen will, muss auch die
Grundschuld wenn diese eigentlich nicht mehr besteht, gelöscht
werden aus dem Grundbuch.

Muß nicht. Aber kann. In der Regel werden Immobilien lastenfrei verkauft. Es kann aber Situationen geben, wo man die Grundschuld behalten will (z.B. wenn man bei der Bank, für die die Grundschuld eingetragen ist, ein Darlehen aufnehmen will).

Wonach berechnet der Notar die Höhe seines Honorares um die
Grundschuld aus dem Grundbuch zu löschen?

Nach der Höhe der Grundschuld.

Und je nachdem ob man den Antrag auf die Löschungsbewilligung schon fertig geschrieben mitbringt oder der Notar es erst selber aufsetzen muß.

Das kann schon mal lockere 70% Unterschied betragen.
Im allgemeinen kostete so eine Sache um die 100,-- €, wenn es sich um privat genutzte Einfamilienhäuser handelt und das Schreiben mitbringt, was der Notar nur noch beurkunden muß (sprich Siegel und Stempel drauf und dann an die Banken und Behörden weiterleitet).

Gruß
acuario

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Nach der Höhe der Grundschuld meint der Notar das sich diese Regelung geändert hat.

Jetzt nach Höhe der Verkaufssumme !!! ???

Nach der Höhe der Grundschuld meint der Notar das sich diese
Regelung geändert hat.

Jetzt nach Höhe der Verkaufssumme !!! ???

Halo Kalu,
weil du keine Beschreibung zu dir angelegt hast kann ich nicht wissen in welchem Bundesland du wohnst. Die Kosten sind nämlich sehr verschieden.

Ja, wenn der Notar das sagt ist es wohl richtig! Der Notar unterliegt einer Pflicht, die einem Prister nahekommt. Deshalb gibt es auch den Unterschied zwischen Notar und Rechtsanwalt. Der Notar hat natürlich auch eine Zulassung als Rechtsanwalt, muß aber einen gesonderten Eid schwören. Und das ist eben wieder in den Bundesländern uneinheitlich geregelt. In NRW z.B. kann jeder RA auch als Notar auftreten. In BW nicht.

Gruß, acuario

Meine Frage war für NRW !!!

Kann man dieses auch irgendwo schriftlich nachlesen im Internet?

Meine persönliche Anmerkung:

Für einen Priester würde ich auch nicht die Hand ins Feuer legen !!!

Das ist nicht ganz richtig, es richtet sich nämlich danach, ob du rechts- oder linksrheinisch wohnst.Auf der linksrheinischen Seite können Anwälte auch als Notare zugelassen werden, auf der rechtsrheinischen grundsätzlich nicht. Dort gilt: entweder Anwalt oder Notar.
Ich weiss, dass es für Rechtsanwälte das sogenannte RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) gibt. So eines gibt es bestimmt auch für Notare, der im übrigen den entsprechenden Paragraphen in seiner Rechnung zitieren müsste. Vielleicht kannst Du anhand dieser Angabe mal googlen?!

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