Nach der Höhe der Grundschuld meint der Notar das sich diese
Regelung geändert hat.
Jetzt nach Höhe der Verkaufssumme !!! ???
Halo Kalu,
weil du keine Beschreibung zu dir angelegt hast kann ich nicht wissen in welchem Bundesland du wohnst. Die Kosten sind nämlich sehr verschieden.
Ja, wenn der Notar das sagt ist es wohl richtig! Der Notar unterliegt einer Pflicht, die einem Prister nahekommt. Deshalb gibt es auch den Unterschied zwischen Notar und Rechtsanwalt. Der Notar hat natürlich auch eine Zulassung als Rechtsanwalt, muß aber einen gesonderten Eid schwören. Und das ist eben wieder in den Bundesländern uneinheitlich geregelt. In NRW z.B. kann jeder RA auch als Notar auftreten. In BW nicht.
Gruß, acuario