"kostenlos" aber günstiger bei nichtinanspruchnahme - irreführende Werbung?

Ein Unternehmen wirbt mit einer Dienstleistung (eine zusätzliche Garantie), welche „kostenlos“ / „ohne mehrkosten“ angeboten wird, wenn der Kunde über dasselbe Unternehmen Wartungsarbeiten durchführen lasst. 

Mit der Garantie sind eindeutig eingrenzbare Kosten verbunden, ca. 10-15%, diese sind aber im Normalfall in die Wartungskosten mit eingerechnet.

Manche Kunden sind jedoch schon unabhängig durch eine ähnliche Garantie geschutzt, so dass die angebotene Leistung eine Doppelversicherung darstellt. Solche Kunden verlangen oft, auf den Schutz zu verzichten und damit die Wartungskosten zu verringern. Dies scheint de facto machbar zu sein, obwohl nicht offiziel vom Unternehmen genehmigt.

Ist es irreführende Werbung, wenn mann eine Dienstleistung günstiger erwerben kann, insoweit mann eine „kostenlose“ Zusatzleistung nicht in anspruch nimmt?

UWG §3 abs 3, Anhang nr 21: „das Angebot einer Ware oder Dienstleistung als „gratis“, „umsonst“, „kostenfrei“ oder dergleichen, wenn hierfür gleichwohl Kosten zu tragen sind“

… dürfte natürlich anwendbar sein, trifft aber auch nicht unmittelbar zu auf meine Frage. Als Präzedenzfall habe ich nur https://www.jurion.de/Urteile/BGH/1993-11-11/I-ZR-31… gefunden, und zwar für den umgekehrter Fall: „[…] Für den Kunden, der die Stundung in Anspruch nehme, entstünden keine zusätzlichen Kosten. Er zahle denselben Preis wie derjenige, der sofort bar bezahle, wobei letzterer auch keinen Barzahlungsrabatt erhalte. Da Bar- und Kreditkäufer den gleichen Preis zu zahlen hätten, enthalte die Anzeige keine irreführenden Angaben.“

Danke!