Kostenloses Wohnrecht

Hallo,

wenn man ein Haus erbt, dass noch belastet ist und jemand ein kostenloses Wohnrecht vererbt bekommt. Allerdings nicht die Wohnung, die man gerade in diesem Haus bewohnt. Muss man die Belastung für die Wohnung selber tragen oder teilen man diese mit den Erben? Wie sieht es mit den Kosten bei einer möglichen Klage auf Grund von Eigennutzung dieser Wohnung aus? Zahlt man dies alleine? Und wer bekommt die aktuellen Miteinahmen dieser Wohnung? 

danke vorab.

Hallo,

die berühmte Glaskugel…haben wir hier nämlich nicht.

Ohne genaue Kenntniss des Testamentes (Vereinbarung) was nun genau damit gemeint ist,kann man hier gar nichst dazu sagen.

Hallo

Einiges dürfte sich schon aus dem Unterschied zwischen Wohnrecht und Nießbrauchsrecht klären, z.B.
http://www.experto.de/verbraucher/immobilien/immobil…
http://www.skm-bistum-trier.de/upload/dokumente/1009…

Der Rest klingt so speziell, dass da besser ein Anwalt befragt werden sollte, der sich ggf dann auch sämtliche relevanten Details zusammenklaubt.

Die Kosten der Durchsetzung seines Rechts hat in Deutschland immer erstmal der Kläger vorzulegen. Schlussendlich hat dann aber i.d.R. der Unterliegende die Verfahrenskosten zu tragen.

Grüsse Rudi

Hallo,das Ganze klingt etwas konfus.Beim kostenlosen Wohnrecht nach § 1093 BGB hat der Nutzer nur die direkten Nebenkosten, wie Wasser, Abwasser, Strom und Müllabfuhr zu tragen. Alle anderen Nebenkosten hat der Hausbesitzer zu tragen (Versicherung, Grundsteuer usw.).Welche Mieteinnahmen?mfg Falk