Kostenrückerstattung von Privatperson eintreiben

Hallo Experten,

Eine Person A macht mit der Firma von Person B (einer GmbH) ein Geschäft. Dieses kommt nicht zustande, worauf Person A Kosten in Höhe von ca. 3000 EUR entstehen. Die Firma von Person B steht kurz vor der Insolvenz. Person B bestätigt Person A schriftlich, die Kosten in Höhe von EUR 3000 im Falle einer Insolvenz aus dem eigenen Privatvermögen zu erstatten. Kurz darauf ist die Firma tatsächlich insolvent.

Wie sollte Person A vorgehen, um zu seiner Rückerstattung zu kommen? Wie geht man idealerweise vor, wenn Person B auf entsprechende Forderungen nicht reagiert?

Ich hätte jetzt z.B.

  1. Betrag von Privatperson angefordert, mit Fristsetzung
  2. Nach Verstreichen der Frist eine Mahnung geschickt, mit neuer Frist
  3. Nach Verstreichung der 2.Frist Rechtsanwalt eingeschaltet

Wäre das korrekt?

Vielen Dank schonmal,
Andreas

Meinung
Hallo,

Ich hätte jetzt z.B.

  1. Betrag von Privatperson angefordert, mit Fristsetzung
  2. Nach Verstreichen der Frist eine Mahnung geschickt, mit
    neuer Frist
  3. Nach Verstreichung der 2.Frist Rechtsanwalt eingeschaltet

Wäre das korrekt?

Korrekt in dem Sinne wohl, allerdings würde ich tatsächlich früher zum Anwalt gehen, der wird auch beurteilen können, wie viele Mahnungen erforderlich sind - wenn man ellenlang Mahnungen verschickt, vergeht Zeit, in der der Schuldner wohl nicht reicher wird. Ich hätt nich so viel Geduld! :wink:

LG

Schnägge

Hallo,

Ich hätte jetzt z.B.

  1. Betrag von Privatperson angefordert, mit Fristsetzung

mehrere Fristen sind unnötig, eine reicht, danach kann man direkt zum Anwalt oder selbst einen Mahnbescheid beantragen.
Letzteres geht schneller, da der Anwalt üblicherweise (um zu zeigen: Du, hier is jetzt nen Anwalt im Spiel, die Sache wird ernst, also zahl endlich) auch noch ein / zwei Mal mahnt.

Grüße,
Sue

Anmerkung
Hallo,

Letzteres geht schneller, da der Anwalt üblicherweise (um zu
zeigen: Du, hier is jetzt nen Anwalt im Spiel, die Sache wird
ernst, also zahl endlich) auch noch ein / zwei Mal mahnt.

a) ein Anwalt hilft, Fehler zu vermeiden.
b) ein Anwalt mahnt, wenn man das von ihm verlangt. Ein Anwalt mahnt nicht, wenn man dies von ihm verlangt. Was besser ist, sagt er seinem Klienten je nach Lage.
c) ein Anwalt verursacht Kosten, die der Schuldner mitbezahlen muss. Aber manchmal kann der Schuldner weder seine Schulden noch den Anwalt bezahlen.
Gruß
loderunner

Herzlichen Dank für die Antworten!

Wie kann ich selbst einen Mahnbescheid beantragen?

Viele Grüße,
Andreas

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Herzlichen Dank für die Antworten!

Wie kann ich selbst einen Mahnbescheid beantragen?

Viele Grüße,
Andreas

Hallo Andreas,

ein paar Informationen dazu findest du hier:
http://www.justiz.bayern.de/buergerservice/onlinedie…
dort kannst du auch online einen Mahnantrag ausfüllen.

Alternativ gibts die Antragsformulare im Schreibwarenladen.

Grüße,
Dietmar