Hallo Experten,
Eine Person A macht mit der Firma von Person B (einer GmbH) ein Geschäft. Dieses kommt nicht zustande, worauf Person A Kosten in Höhe von ca. 3000 EUR entstehen. Die Firma von Person B steht kurz vor der Insolvenz. Person B bestätigt Person A schriftlich, die Kosten in Höhe von EUR 3000 im Falle einer Insolvenz aus dem eigenen Privatvermögen zu erstatten. Kurz darauf ist die Firma tatsächlich insolvent.
Wie sollte Person A vorgehen, um zu seiner Rückerstattung zu kommen? Wie geht man idealerweise vor, wenn Person B auf entsprechende Forderungen nicht reagiert?
Ich hätte jetzt z.B.
- Betrag von Privatperson angefordert, mit Fristsetzung
- Nach Verstreichen der Frist eine Mahnung geschickt, mit neuer Frist
- Nach Verstreichung der 2.Frist Rechtsanwalt eingeschaltet
Wäre das korrekt?
Vielen Dank schonmal,
Andreas