Krank-Aufhebungsvertrag geschlossen-und jetzt? dringend !

Hallo,

Ein AN ist seit sieben Monaten wegen einer Schulterluxation krank geschrieben. Er arbeitet als Fachkraft Lagerlogistik und kann die Schulter nicht mehr belasten.

Nach sieben Monaten soll er mit dem Hamburger Modell (3 Std. täglich 2 Wochen lang) wieder eingegliedert werden um zu sehen wie sich die Schulter verhält. Trotz voheriger Ankündigung beim AG drei Wochen im vorraus, lehnt dieser die Wiedreeingliederung ab (keine Einsatzmöglichkeit unter den Umständen im Lager). Es wird ein Aufhebungsvertrag geschlossen (ohne Sperrzeit beim AA da mit Zusatz der betriebsbediengten Kündigung bei nichtunterzeichnen).

Nun will sich AN beim AA arbeitssuchend melden und kriegt dort mitgeteilt das man nicht zuständig ist wegen der Krankheit. Man wird zur KK verwiesen wo einem gesagt wird das man auch nicht mehr zuständig ist wegen der teilweise wieder hergestellten arbeitsfähigkeit.

Was nun? Wer kann da rat geben?

Schon mal vielen Dank und bei nachfragen einfach  fragen helfe gerne weiter!!!

wie es aussieht, ist das AA davon ausgegangen, dass du arbeitsunfähig bist. Und das ist die entscheidende Information, die Deinen Ausführungen fehlt. Besteht AU und wenn ja seit wann? Wenn AU, dann KK zuständig, wenn keine AU, dann AA zuständig. Wobei: AU ist, wenn der Arzt einen „gelben Schein“ ausgestellt hat, auf dem steht: AU bis xx.xx.xxxx !
Könnte mir vorstellen, dass Du dem AA erzählt hast, arbeitsunfähig zu sein, dein Arzt aber vielleicht schon das Ende der AU bescheinigt hat…>

Wenn du dem Arbeitsmarkt nur noch teilweise zur Verfügung stehst (3 Std) solltest du einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen, da du das Arbeitslosengeld nur noch für 15 Std. /Woche bekommst. wenn du nicht mehr voll arbeitsunfähig bist ist die Agentur für Arbeit zuständig.

Ich stimme Tento zu. Beim Arzt klären lassen, ob noch eine AU weiter besteht.
Auch wenn dieser das „Hamburger Model“ empfohlen hat, dass heißt es nicht,
dass dies auch „durchgezogen“ werden kann. Es kann sich sehr schnell
rausstellen, dass es krankheitsbedingt nicht durchführbar ist. 
Rede bitte schnellstmöglich mit Deinen Arzt!
Viel Erfolg.