Hallo,
Ein AN ist seit sieben Monaten wegen einer Schulterluxation krank geschrieben. Er arbeitet als Fachkraft Lagerlogistik und kann die Schulter nicht mehr belasten.
Nach sieben Monaten soll er mit dem Hamburger Modell (3 Std. täglich 2 Wochen lang) wieder eingegliedert werden um zu sehen wie sich die Schulter verhält. Trotz voheriger Ankündigung beim AG drei Wochen im vorraus, lehnt dieser die Wiedreeingliederung ab (keine Einsatzmöglichkeit unter den Umständen im Lager). Es wird ein Aufhebungsvertrag geschlossen (ohne Sperrzeit beim AA da mit Zusatz der betriebsbediengten Kündigung bei nichtunterzeichnen).
Nun will sich AN beim AA arbeitssuchend melden und kriegt dort mitgeteilt das man nicht zuständig ist wegen der Krankheit. Man wird zur KK verwiesen wo einem gesagt wird das man auch nicht mehr zuständig ist wegen der teilweise wieder hergestellten arbeitsfähigkeit.
Was nun? Wer kann da rat geben?
Schon mal vielen Dank und bei nachfragen einfach fragen helfe gerne weiter!!!