Krankengeld

Hallo liebe Experten,
ich habe eine Frage zum Krankengeld. Krankengeld erhalte ich für max.78 Wochen. Aber 78 Wochen ab welchem Datum. Datum der ersten Arbeitsunfähigkeit?? Wieso wird das Übergangsgeld als Krankengeld gezahlt??
Ich hoffe einer kann mir diese Fragen beantworten.
Im voraus vielen Dank

Michaela

Bitte nähere INfos…
Wieso wird das Übergangsgeld als Krankengeld gezahlt??
Übergangsgeld von der Berufsgenossenschaft ( Arbeitsunfall ?)

Hallo liebe Michaela,

erlaube mir vorab noch einige Fragen:
bist du gesetzlich oder privat Krankenversichert?
Wenn du privat versichert bist, mail mir mal nähere Infos,
( ab wann krank, wie lange Lohnfortzahlung, weswegen krank, welche Krankentagegeldversicherung, noch im Beschäftigungsverhältnis,…etc. ).
Wenn du gesetzlich versichert bist, frag doch mal über die Expertensuche einen Sozialversicherungsfachangestellten.

Gruß und Gute Besserung

Ute

Nachtrag!
die Frage wird dir vielleicht eher im Brett Versicherungen
korrekt beantwortet.

Nochmal Gruß Ute

die Frage wird dir vielleicht eher im Brett Versicherungen
korrekt beantwortet.

Nochmal Gruß Ute

Vielen Dank Ute

ich bin pflichtsversichert
Danke
Michaela

Hallo,
das ist eine komplizierte Sache, aber versuch mal die einfache
Fassung:
Krankengeld wird für maximal 546 Tage gezahlt und zwar für ein
und dieselbe Erkrankung in einem Dreijahreszeitraum.
Als bei Beginn der der Arbeitsunfähigkeit (z.B. 1.10.2002)
wird zunächst drei Jahre zurückgerechnet,also z.B. 01.10.1999,
Alle Arbeitsunfähigkeitszeiten, die mit dieser Erkrankung
in ursächlichem Zusammenhgang stehen werden angerechnet, auch
wenn es bisher noch zu keiner Krankengeldzahlung dehalb.
Warum ?? - weil der Krankengeldanspruch zwar besteht, aber das
Krankengeld wegen z.B. Gehaltsfortzahlung ruht.
Wenn also in unserem Besipiel bereits Vorerkankungen von
Sagen wir mal 150 Tagen vorlagen, dann gibt es ab 1.10.2002
maximal nur noch 396 Tage Krankengeld (einschl. der Gehaltsfortzahlung) . wie gesagt, das war die vereinfachte
Kurzfassung.
Übergangsgeld wird nicht von der Kasse gezahlt, allerhöchstens
vielleicht im Auftrag - Während der Zeiten von Übergangsgeld-
bezug besteht kein Anspruch auf Krankengeld, deshaolb werden
auch solche Zeiten nicht engerechnet.#

Gruss

Günter