Krankenkasse

Wenn man eine Krankenhaus-Einweißung erhält,ist man doch nachweislich krank.Ist deshalb eine Krankenhaus-Einweisumg gleichzusetzen mit einer Krankmeldung?

Mfg
G.Keil

Wenn man eine Krankenhaus-Einweißung erhält,ist man doch
nachweislich krank.Ist deshalb eine Krankenhaus-Einweisumg
gleichzusetzen mit einer Krankmeldung?

Ich glaube nicht. Als ich mal im KH war, bekam ich zusätzlich eine AU-Bescheinigung für die Krankentagegeldversicherung.

Hallo,
für uns als Krankenkasse ist die Frage eindeutig mit „ja“ zu beantworten,wobei ich aber die Aufnahmeanzeige des Krankenhauses meine - die Verordnung von Krankenhauspflege stellt keine Arbeitsunfähigkeit da.
Anders sieht das mit dem Nachweis der Arbeitsunfähigkeit für den Arbeitgeber aus. Da muss eine geeignete Form gefunden werden.
Kopie der Aufnahmeanzeige des Krankenhauses, eine normale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder eine Bestätigung der Kasse dass ab Tag X. eine Arbeitsunfähigkeitmeldung bei der Kassse vorliegt.
Gruß
Czauderna