Krankenkasse verweigert Krankengeld

hallo,
eine Person war in einer Reha, wurde dort von den Ärzten ohne eine Untersuchung wieder gesund geschrieben.
War dann wieder bei seinem Hausarzt der ihn weiterhin krank geschrieben hat.

Die Krankenkasse wiederrum weigert sich weiter krankengeld zu zahlen…

Kann sowas sein??

Mittlerweile hat er eine andere Krankheit,wird sich auch mit einer neuen Diagnose krankschrieben lassen, da muss die Krankenkasse doch weiter zahlen oder ist das falsch ?

Gruß

Kann sowas sein??

Offenbar, es ist ja passiert. Übrigens, Du hast diese Frage vor drei Tagen doch schon einmal gestellt. Haben Dir die Antworten nicht gefallen ? Oder glaubst Du Du bekommst heute andere ?

Mittlerweile hat er eine andere Krankheit,wird sich auch mit
einer neuen Diagnose krankschrieben lassen, da muss die
Krankenkasse doch weiter zahlen oder ist das falsch ?

Das hat Günter schon beantwortet und auf das, was er schreibt, kannst Du Dich verlassen. Einen sachkundigeren Experten in Sachen GKV gibt es hier nicht.

es geht ja indirekt um die gleiche Sachlage.
Bitte erst richtig lesen , dann versuchen zu helfen :wink:

Gruß

eine Person war in einer Reha, wurde dort von den Ärzten ohne
eine Untersuchung wieder gesund geschrieben.
War dann wieder bei seinem Hausarzt der ihn weiterhin krank
geschrieben hat.

Zunächst: Eine „Gesundschreibung“ gibt es nicht. Man wird „Krankgeschrieben“, und wenn dieses ausläuft, gilt man wieder als gesund und muß arbeiten gehen.
Eine erneute Krankschreibung durch den Hausarzt ist natürlich möglich,
aber:
Bei einer Rehamaßnahme ist man nicht krank geschrieben, ein Kranker kommt allenfalls ins Krankenhaus. Man kann jemanden natürlich aus der Reha als arbeitsunfähig enntlassen. In der Reha kriegt man sein Geld gewöhnlich vom Versicherungsträger, also der Rentenversicherung. Zahlt die Krankenkasse aus irgendwelchen Gründen die Reha, dann bezahlt sie auch Krankengeld.

Noch einmal: In der Reha ist man nicht arbeitsunfähig, die Ärzte dort stellen auch keine Bescheinigungen dieser Art aus (nja, manchmal, wenn der Patient quengelt, für den Arbeitgeber). Dementprechend wird man auch ohne weitere Untersuchung arbeitsfähig entlassen. Wird man Au entlassen, bedarf das einer besonderen Mitteilung an die Versicherungsträger, den berühmten gelben Schein gibt es nicht.

Wenn der Hausarzt eine neue Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellt, dann muß die Krankenkasse zahlen, sofern insgesamt 6 Wochen AU vorgelegen haben

aber:
Es muß sich um die gleiche Erkrankung handeln, wegen der bisher AU bestand.
Beispiel: Ich bin wegen Asthma in einer Reha, dann zahlt der Rentenversicherungsträger.
Ich verlasse die Klinik, fahre nach Hause und breche mir das Bein: Jetzt laufen wieder die 6 Wochen für den Arbeitgeber, danach erst das Krankengeld durch die Krankenkasse. (Auf einem anderen Blatt steht, daß der Arbeitgeber jetzt anfängt über eine Kündigung nachzudenken.

Die Krankenkasse wiederrum weigert sich weiter krankengeld zu
zahlen…

Kann sowas sein??

Mittlerweile hat er eine andere Krankheit,wird sich auch mit
einer neuen Diagnose krankschrieben lassen, da muss die
Krankenkasse doch weiter zahlen oder ist das falsch ?

Nein, eben nicht. Die Krankenkasse geht von einer neuen Erkrankung aus und zahlt nicht.
Man müßte genau wissen, welche zeitlichen Abläufe im Einzelfall hier vorliegen, um in der Antwort ganz sicher zu sein. Aber würde das nicht ein bißchen zu weit führen?

Hallo,
krankheit besteht seit mitte märz.
Seit ende April wird Krankengeld bezahlt.
Reha entlässtim Oktober arbeitsfähig.
Hausarzt schreibt wieder mit der selben Krankheit AU.
Krankenkasse verweigert die Zahlung.

Wie kann man dagegen vorgehen?

Wie kann man dagegen vorgehen?

Zunächst müßte man die Begründung der Krankenkasse wissen.

Die Begründung der Krankenkasse ist, dass die Meinung des Reha Arztes mehr zählt wie die vom Hausarzt…

Hallo,
tut mir leid, aber rein sachlich stimmt dein Beitrag teiweise nicht.

Während einer stationären Reha-Maßnahme ist man immer arbeitsunfähig, denn nur aufgrund einer Arbeitsunfähigkeit besteht auch ein Anspruch auf Übergangsgeld oder Krankengeld.

In diesem Falle hier geht es darum dass der Entlassungsbericht der Reha-Klinik den Patienten als arbeitsfähig angesehen hat, wogegen der
behandelnde Hausarzt den Patienten weiterhin als arbeitsunfähig ansieht.

Es liegen somit zwei gegesätzliche ärztliche Stellungnahmen vor.
Die Krankenkasse verlässt sich grundsätzlich zunächst auf den Entlassungsbericht der Reha-Klinik sollte diese doch aufgrund der abgeschlossenen Reha-Massnahme eine aktuellere und deshalb bessere
Einschätzung bzw . Beurteilung vornehmen können als der Hausarzt der seinen Patienten mindestens drei Wochen überhaupt nicht gesehen hat.

Es kommt auch darauf an ob der behandelnde Arzt eine Folgemeldung erstellt hat oder eine Erstmeldung. Bei einer Erstmeldung kann die Kasse keine Krankengeldverweigerung vornehmen, handelt es sich doch um einen neuen Fall (wobei ich davon ausgehe dass es sich um einen Arbeitnehmer handelt).
Erst recht ist dies der Fall wenn es sich dann auch noch um eine neue Diagnose handelt, die mit der Reha-Diagnose nichts zu tun hat.
Dann ist es sogar so, dass der Arbeitgeber erneut sechs Wochen Entgelt fortzahlen muss und dann erst die Kassse wieder Krankengeld.
Um allem Ärger mit der Kasse aus dem Wege zu gehen rate ich einfach die Tätigkeit wieder aufzunehmen und stellt man dann fest (1,2 oder drei Tage) dass es nicht geht dann ist eine Erstemldung (missglückter Arbeitsversuch) wieder erforderlich und die Kasse wieder mit Krankengeld am Zuge.
Gruß
Czauderna

1 Like

Hallo,

siehe oben !!!

Gruß

Czauderna

Hallo Czauderna,

nach der Reha Entlassung war es eine Erstkrankschreibung,
die Krankenkasse sagt, diese Krankmeldung spielt keine Rolle da die Attesttierung des Reha Arztes erstmal vorrang hat.

Ich solle wiederspruch einlegen, dann wird weiter geguckt.
Zu dem Arbeitgeber kann ich nicht wieder zurück, da kein gutes Verhältnis besteht und er damals keine Lohnfortzahlung schon geleistet hat.Alles war beim Anwalt, nur der wollte erstmal vor Gericht mit AG, letzte Woche sagte er mir, er sieht kein Chance dagegen(Bestechung??)
und wollte jetzt doch nicht mehr vors Gericht.

Ab heute besteht eine neue Krankmeldung aber wegen einer anderen Diagnose.

Offiziell sollte ich ja am vergangenen Donnerstag wieder arbeiten.
Konnte meinen Chef nicht erreichen.

Wer zahlt mir den jetzt das Geld?

Gruß

Hallo Czauderna,

nach der Reha Entlassung war es eine Erstkrankschreibung,
die Krankenkasse sagt, diese Krankmeldung spielt keine Rolle
da die Attesttierung des Reha Arztes erstmal vorrang hat.
Das hätten die gerne so, ist aber nicht korrekt.

Mit der Ausstellung einer Erstbescheinigung bestätigt der Arzt explizit dass eine Arbeitsunfähigkeit besteht - diese Erstmeldung wiegt wesentlich schwerer als eine Folgemeldung. Wenn die Kasse diese Meldung anzweifelt dann kann sie den MDK hinzuziehen - selbst wenn dieser zum zeitpunkt der „Begutachtung“ keine Arbeitsunfähigkeit erkennt so kann er dies aber nicht für die bis zur Begutachtung abgelaufene Zeit tun, da er den Patienten zu diesem Zeitpunkt ja nicht
gesehen hat - der AU-bescheinigende Arzt aber schon. Im Klageverfahren, welches dann nicht gegen den MDK sondern gegen die Kasse gerichtet sein würde muesste beurteilt werden wem die Kasse mehr vertraut hat bie ihrer Entscheidung, dem MDK oder behandelnden Arzt - meiner Meinung und Erfahrung nach wird eine solches Urteil nicht zum Nachteil des Patienten gefällt werden, und das wissen auch die Kassen.

Ich solle wiederspruch einlegen, dann wird weiter geguckt.
Zu dem Arbeitgeber kann ich nicht wieder zurück, da kein gutes
Verhältnis besteht und er damals keine Lohnfortzahlung schon
geleistet hat.Alles war beim Anwalt, nur der wollte erstmal
vor Gericht mit AG, letzte Woche sagte er mir, er sieht kein
Chance dagegen(Bestechung??)
und wollte jetzt doch nicht mehr vors Gericht.

Ab heute besteht eine neue Krankmeldung aber wegen einer
anderen Diagnose.

Offiziell sollte ich ja am vergangenen Donnerstag wieder
arbeiten.
Konnte meinen Chef nicht erreichen.

Wer zahlt mir den jetzt das Geld?

Unabhängig vom Verhältnis zum Arbeitgeber und vom vorliegenden Fall.
Der Arbeitnehmer sollte in jedem Fall seine Arbeitskraft anbieten und auch seine Bereitschaft diese zu erbringen. Wenn der Arbeitgeber darauf verzichtet ist das seine Sache, trotzdem muss er Gehalt zahlen.
Ansonsten kann der Zeitraum zwischen Entlassung aus der Reha. und Einreichung der Erstmeldung mit neuer Dignose als unbezahlter Urlaub gewertet werden oder vielleicht sogar zu einer fristlosen Kündigung führen und dann kann es sein, dass es weder Gehaltsfortzahlung noch Krankengeld gibt.

Gruß

Czauderna

Hallo Czauderna,

Ich wurde ja offiziel am 28.10.09 aus der Reha Klinik entlassen.
Eine Erstkrankschreibung wegen dem Gleitwirbel hat ja am 28.10.09 auch stattgefunden bis zum 15.11.09.

Der Chef der Krankenkasse allerdings sagte mir, ich solle wieder arbeiten gehen, dass diese Krankmeldung keine Rolle spielen würde.
Vom MDK haben sie nix erwähnt…

Wie kann ich gegen die Krankenkasse vorgehen?

Ich habe auch schon einen Termin in die Uniklinik, damit die auch ein Gutachten erstellen sollen.

Den Arbeitgeber habe ich versucht zu erreichen, nur dieser ging nicht an sein Mobiltelefon.
Heute hab ich es nochmal schriftlich verschickt.

Gruß

tut mir leid, aber rein sachlich stimmt dein Beitrag teiweise
nicht.

Während einer stationären Reha-Maßnahme ist man immer
arbeitsunfähig, denn nur aufgrund einer Arbeitsunfähigkeit
besteht auch ein Anspruch auf Übergangsgeld oder Krankengeld.

Eine offene Antwort, besten Dank!

Nur ist die Sache so, daß immer eine Reha-Maßnahme von den Versicherungsträgern verweigert wurde, wenn der Patient AU war. So habe ich gelernt: Schreib nie jemenden AU, wenn er zur Reha kommt, sonst springt der Versicherungsträger ab. Das wurde mir von erfahrenen Kollegen sytematisch engebläut.

Wer wird denn hier nur so eifrig von den entsprechenden Fachangestellten (Versicherungsträgern) beschissen: Der Patient? Der Arzt?
Oder sagt man nur hier im Forum die Wahrheit? Und im nächsten Bescheid, den man ausstellt, sieht alles ganz anders aus?

tut mir leid, aber rein sachlich stimmt dein Beitrag teiweise
nicht.

Während einer stationären Reha-Maßnahme ist man immer
arbeitsunfähig, denn nur aufgrund einer Arbeitsunfähigkeit
besteht auch ein Anspruch auf Übergangsgeld oder Krankengeld.

Eine offene Antwort, besten Dank!

Nur ist die Sache so, daß immer eine Reha-Maßnahme von den
Versicherungsträgern verweigert wurde, wenn der Patient AU
war. So habe ich gelernt: Schreib nie jemenden AU, wenn er zur
Reha kommt, sonst springt der Versicherungsträger ab. Das
wurde mir von erfahrenen Kollegen sytematisch engebläut.

In einer Reha Maßnahme war ich ja schon wurde auch alles von der Rentenversicherung übernommen.
Es geht ja jetzt da drum nach der Zeit der Reha Klinik.

Wer wird denn hier nur so eifrig von den entsprechenden
Fachangestellten (Versicherungsträgern) beschissen: Der
Patient? Der Arzt?
Oder sagt man nur hier im Forum die Wahrheit? Und im nächsten
Bescheid, den man ausstellt, sieht alles ganz anders aus?

Die Rentenversicherung hat ja alles schon bezahlt, Übergangsgeld und den Reha Aufenthalt nur die Krankenkasse weigert sich weiter Krankengeld zu zahlen…

Gruß

Hallo,
das kann ich aus meiner Praxis nicht bestätigen !!
Vielleicht reden wir ja auch von verschiedenen Ausgangslagen ?
Ich gehe von dem Fall aus, der bereits Krankengeld bezieht und bei dem
der MDK die Voraussetzungen des §51 SGB V. für erfüllt hält, der womöglich sogar von der Kasse aufgefordert wurde eine Reha-Maßnahme zu beantragen.
Du denkst evtl. an die Fälle, die aus dem Arbeitsleben heraus eine
Reha-Maßnahme beim Rentenversicherungsträger beantragen - da kann es schon etwas anders aussehen, aber auch da habe ich es nicht erlebt, dass eine AU. bei Antragsstellung zum nachteil gereicht hätte.

Gruß

Czauderna

Hallo,
das kann ich aus meiner Praxis nicht bestätigen !!
Vielleicht reden wir ja auch von verschiedenen Ausgangslagen ?
Ich gehe von dem Fall aus, der bereits Krankengeld bezieht und
bei dem
der MDK die Voraussetzungen des §51 SGB V. für erfüllt hält,
der womöglich sogar von der Kasse aufgefordert wurde eine
Reha-Maßnahme zu beantragen.
Du denkst evtl. an die Fälle, die aus dem Arbeitsleben heraus
eine
Reha-Maßnahme beim Rentenversicherungsträger beantragen - da
kann es schon etwas anders aussehen, aber auch da habe ich es
nicht erlebt, dass eine AU. bei Antragsstellung zum nachteil
gereicht hätte.

Hallo,
ich habe die Reha bereits schon hinter mir.
Die Reha wurde von der Rentenversicherung bereits übernommen und Übergangsgeld bezahlt.

Es geht jetzt dadrum, dass ich aus der Reha als „Arbeitsfähig“ entlassen worden bin.
Am selben Tag der Entlassung war ich bei meinem Hausarzt, der mich wiederrum Arbeitsunfähig schrieb.

Die Krankenkasse, erkennt diese Krankmeldung allerdings nicht an.
Und will Krankengeld nicht weiterzahlen.
Die Krankenkasse, sagt der Reha Arzt Bericht hat Vorrang.

Wie kann ich dagegen vorgehen?

Habe auch mit dem Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums telefoniert, die sagten wiederrum die Krankenkasse das Krankengeld weiterzahlen muss.

Gruß

Hallo,
die Auskunft des „Bürgertelefons“ ist genau so zuverlässig oder unzuverlässig wie Auskünfte in den Foren zu konkreten Einzelfällen.
Die KAsse hat dir doch gesagt du sollst Widerspruch einlegen und dann sieht man weiter - hast Du das gemacht ??
Gruß
Czauderna

hallo,
der wiederspruch geht dann aber gegen die wieder "arbeitsfähigkeits"schreibung des Reha Arztes.

Zur Zeit stehe ich ja ganz ohne Einkommen da…

Wiederspruch hab ich schon geschrieben, das Problem ist, mein Hausarzt muss den Begründen, nur ohne Post aus der Reha Klinik, kann mein Hausarzt es nicht.
Und bis die Begründung meines Arztes fertig ist und der Wiederspruch bearbeitet ist, dauert es auch nochmal 1-2Monate.

Von welchem Einkommen soll man Leben?
Man hat auch Verpflichtungen…

Gruß