Krankenkassenbehandlung

Hallo,

mich würde interessieren, wann eine Krankenkasse verpflichtet ist, eine Anamnese und eine Behandlung durch einen Dr.med…(Ganzheitliche Medizin) zu bezahlen.

Wenn eine sogenannte Systemerkrankung besteht, in meinem Fall Entzündungen aller Schleimhäute und Drüsen (Magen, Darm, Schilddrüse, Augen, Ohr, Haut, Gelenke, Mund) steckt ja eigentlich EINE Ursache dahinter. Aber ich renne von Facharzt zu Facharzt (Gastro-, Endokrinologie-, Augen-, HNO-, Orthopädie-, Dermatologie-ARZT). Letztendlich behandelt jeder sein Teil.

Es ganzheitlich zu sehen, da hinter den Symptomen des ganzen Körpers ja eine Ursache steht, kann meiner Meinung nach nur ein Ganzheitlich orientierter Arzt und deshalb kann nur er die Ursache erkennen und eine richtige Behandlung einleiten.

Ich war bei einem Dr.med. der Ganzheitlichen Medizin, wobei das kurze Erstgespräch auf Krankenkasse abgerechnet wurde. Alle anderen Gespräche und Untersuchungen muß ich privat bezahlen.

Nachdem alle Behandlungen durch diverse Ärzte (jeder auf seinem Gebiet) nicht geholfen haben, ist die einzige Lösung für mich ein ganzheitlicher Arzt.

Deshalb meine Frage: Wann ist eine Krankenkasse verpflichtet, die Diagnosestellung und Behandlung eines Arztes (Dr.med. mit Krankenkassenzulassung) zu bezahlen?
Wann zahlt eine Krankenkasse, in meinem Fall die Barmer Ersatzkasse einen Ganzheitlichen Arzt?

Für Hilfe wäre ich sehr dankbar.

Karin

Wann zahlt eine Krankenkasse, in meinem Fall die Barmer
Ersatzkasse einen Ganzheitlichen Arzt?

Wenn dieser sich an die vereinbarten Arbeitsweisen und Abrechnungsverfahren hält. Erbringt der Arzt Leistungen, die nicht zum Leistungsumfang der Krankenkassen (oder der privaten Krankenversicherungen) zählen, gibt es dafür auch keine Erstattung. Dann zahlt man selbst.