Kreuzbandriss aufgrund eines Sturzes durch unterlassen der Beseitigung einer Gefahrsituation

Hallo meine Damen und Herren, es dreht sich um folgenden Fall:
Kreuzbandriss aufgrund eines Sturzes durch unterlassen der Beseitigung einer Gefahrsituation

Rechtsgrundlage : Mietrecht

Eine Person ist auf mossigen / algigen Beton-Wegplatten auf dem Weg zu Ihrer Wohnung, welcher sich im nassen Zustand befand, ausgerutscht. Dabei erlitt diese Person einen „erneuten Kreuzbandriss“, welche die Ärzte bei einer OP direkt nach dem Sturz als „Frisch“ dastellten. Die Vermieterin wurde mehrfach auf diesen Wegzustand hingewiesen, doch diese unternahm nichts um die Gefahr zu beseitigen.

Der Richter meinte aber dennoch, da es ja schon einmal eine Kreuzbandriss OP gab, muss erst einmal bewiesen werden, dass dieser neue Kreuzbandriss auch durch diesen Unfall entstanden ist und ob es nicht schon vorher mit dem Knie Probleme gab.
Aufgrund von vorgelegten Arztberichten ist der alte Kreuzbandriss aber verheilt gewesen und die Arbeitsfähigkeit der Person war jahrelang ohne Probleme vorhanden. 

Kennt jemand einem ähnlichen Fall mit einer Rechtsprechung ??? 

Oder kennt jemand andere Hinweise auf Gesetzestexte oder Urteile die diesem Fall ähnlich sind ???

Oder hat jemand schon etwas ähnliches davon gehört, wenn jemand auf mossigen / algigen Wegplatten stürzt ??? Wie sieht da die Rechtsprechung aus ???

Vielen Dank für Ihre Beiträge.

Hallo,

nach dem Sturz als „Frisch“ dastellten. Die Vermieterin wurde
mehrfach auf diesen Wegzustand hingewiesen, doch diese
unternahm nichts um die Gefahr zu beseitigen.

wennn man den Zustand des Weges kennt, wieso stürzt man dann?

C.