Kündigung eines Zeitschriftenabos

Guten Tag,
Im Impressum einer Zeitschrift steht, dass eine Kündigung des Abonnement nur bis zum 30.09. möglich ist, ansonsten würde das Abo noch das ganze folgende Kalenderjahr weiterlaufen.
Diese Änderung des Impressums wurde 2004 eingeführt, vorher hieß es bloß: " Abonnements können jederzeit zum Jahresende gekündigt werden". Was gilt denn für eine Kündigung, wenn das Abo vor der Änderung 2004 abgeschlossen wurde? Bzw. wäre eine Kündigung nach dem 30.09. trotzdem zum jahresende möglich, wenn das Abo wie gesagt vor Einführung des Kündigungsdatums ins Impressum abgeschlossen wurde?
Vielen Dank!

Hallo,

Im Impressum einer Zeitschrift steht, dass eine Kündigung des
Abonnement nur bis zum 30.09. möglich ist

was im Impressum steht ist völlig irrelevant. Entscheidend ist, was vertraglich vereinbart wurde.

Gruß

S.J.

vielen dank für die antwort!
aber was wäre, wenn ein richtiger vertrag nicht mehr vorhanden wäre bzw nie zugesandt worden wäre? nur „wir freuen uns, sie als neuen Abonnenten willkommen zu heißen, blablabla…“
dann würde schon das Impressum zur Zeit des Abschlusses gelten, oder?
danke!

Hallo,

aber was wäre, wenn ein richtiger vertrag nicht mehr vorhanden
wäre bzw nie zugesandt worden wäre? nur „wir freuen uns, sie
als neuen Abonnenten willkommen zu heißen, blablabla…“
dann würde schon das Impressum zur Zeit des Abschlusses
gelten, oder?

dass ein Impressum einer Zeitung als wirksamer Bestandteil eines Vertrages gilt, halte ich für ausgeschlossen.

Es könnte vom Verlag bestenfalls als Allgemeine Geschäftsbedingung ausgelegt werden, allerdings dürften AGB, die im Impressum einer Zeitung zu finden sind, nicht als wirksam einbezogen nach § 305 BGB gelten.

Siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeine_Gesch%C3%A4f…

Das man selbst keine Unterlagen mehr zu dem abgeschlossenen Vertrag hat, macht das ganze nicht ganz einfach. Sofern es sich um einen schriftlichen Vertrag handelt, kann man den Verlag natürlich um Aushändigung einer Kopie bitten.

Gruß

S.J.

das ist richtig, das würde die Sache nicht vereinfachen…
allerdings lief es damals vielleicht so, dass man eine Postkarte (auf der man angekreuzt hat, man hätte erne ein Abo) an den Verlag geschickt hat und kurze Zeit drauf eben der Brief kam („wir freuen uns, sie als neuen Abonnenten begrüßen zu dürfen, … und beginnen ab Januar mit der Zusendung der Zeitschrift“ und das ohne Hinweis auf einen 2-wöchigen Widerruf!) und dann das Abo begann. Da gab es demnach gar keinen Vertrag, der unterschrieben wurde, nur eben die Unterschrift auf der Postkarte.
Scheint echt eine blöde Sache zu sein…
Aber vielen Dank für Ihre Hilfe zu dem Thema