Kündigung Fitnessstudio

Hallo!

Eine Person hat im Juli 2007 einen Vertrag im Fitnessstudio abgeschlossen. Vertragdaten: Beginn Januar 2008, einen Mindestvertragslaufzeit wurde nicht schriftlich fixiert, Kündigungsfrist 6 Wochen zum Monatsende.
Eine Kündigung erfolgte schriftlich Anfang September für Ende Oktober. Lt. Bestätigungschreiben endet der Vertrag im Januar 2010, da die Vertragsdauer 24 Monate beträgt.
Muss die Person bis Januar 2010 Mitglied bleiben? Oder kann sie sich auf die Kündigung zum Oktober berufen, da ja keine Mindesvertragslaufzeit vereinbart war?

Gruß

hallo,

die person wird einen vertrag mit dem fitness-studio unterschrieben haben; die ausführung dürfte für beide vertragspartner identisch sein.
um die frage, ob januar oder oktober korrekt ist, zu beantworten, hilft der blick in den vertrag. dort wird exakt geregelt sein, ob es eine sog. mindestvertragslaufzeit gibt oder nicht.
gibt es sie nicht, ist die kündigung, wie beschrieben, zum 31.10. korrekt.
gibt es eine, dann gilt eben die (im beschriebenen falle der 31.01. des folgejahres).

gruß, boris