Hallo!
Eine Person hat im Juli 2007 einen Vertrag im Fitnessstudio abgeschlossen. Vertragdaten: Beginn Januar 2008, einen Mindestvertragslaufzeit wurde nicht schriftlich fixiert, Kündigungsfrist 6 Wochen zum Monatsende.
Eine Kündigung erfolgte schriftlich Anfang September für Ende Oktober. Lt. Bestätigungschreiben endet der Vertrag im Januar 2010, da die Vertragsdauer 24 Monate beträgt.
Muss die Person bis Januar 2010 Mitglied bleiben? Oder kann sie sich auf die Kündigung zum Oktober berufen, da ja keine Mindesvertragslaufzeit vereinbart war?
Gruß