Kündigung per Fax ohne Unterschrift abgelehnt

Hallo,

ich habe meinen DSL/Telefon-Vertrag mit einer 1-monatigen Kündigungsfrist bei o2 am 24.Januar zum nächstmöglichen Zeitpunkt per Fax gekündigt. Dabei soll ich laut o2 die Unterschrift unter dem Dokument vergessen haben, einen Beleg habe ich mir zuschicken lassen und es scheint wohl zu stimmen. Meine bisherigen Recherchen ergaben, dass es wohl gesetzlich vertretbar ist die Kündigung abzulehnen. ALLERDINGS erhoffe ich mir durch den Inhalt des Kündigungsschreibens eine kleine Lücke geschaffen zu haben. Ich habe neben meinem Vor- und Zunamen und jeglichen Vertragsdaten, auch die bitte um Rückmeldung sowie die Möglichkeit der schnellen Kommunikation per E-Mail und Telefon angegeben.

Entsteht dadurch nicht eine Informationspflicht von o2 mir mitzuteilen, dass eben diese besagte Unterschrift fehlt und ich diese nachreichen muss?

Erst auf Anfrage meinerseits, warum wir noch Rechnungen erhalten, hat sich o2 nach weiteren 3 Wochen schriftlich geäußert: die Kündigung wurde aufgrund der fehlenden Unterschrift abgelehnt. Resultat: der Vertrag lief anstatt am 30.02. am 30.04 aus.

Kulanz ist bei o2 kein Begriff und lehnte auch Vorschläge das Problem unkompliziert zu lösen ab.
Da das nicht meine einzige stressige Kündigung ist und ich anderen Unternehmen bereits entegegengekommen bin und einige hundert Euro Verlust gemacht habe, bin ich es langsam satt und hoffe auf eure Hilfe.

Entsteht dadurch nicht eine Informationspflicht von o2 mir
mitzuteilen, dass eben diese besagte Unterschrift fehlt und
ich diese nachreichen muss?

Nein!

Da du nicht auf Kulanz hoffen kannst wie es scheint, wird dir wohl nichts anderes übrig bleiben als den Vertrag zu erfüllen. Es sei denn du findest irgendeine Möglichkeit über die Bedinungen zum Sonderkündigungsrecht einen gänzlich anderen Grund um den Vertrag aufzuheben.

Viel Glück!

R.

Hallo,

tut mir leid, aber ich sehe da keine Chance für dich. Eine nicht unterschriebende Kündigung ist unwirksam - genauso wie ein Angebot, oder eine sonstige Willenserklärung. Die Angabe von Kontaktdaten gehört grundsätzlich auf einen Geschäftsbrief, stellt jedoch keine Verpflichtung des Empfängers zur Rückmeldung dar.
Denke, da ist o2 nicht der einzige Anbieter, der so handelt. Als Privatmann muss man in heutiger Zeit darauf achten, dass man sich stets korrekt verhält; ein „Entgegenkommen“ findet nur noch sehr vereinzelt Anwendung. Auch Unternehmen müssen viele Auflagen erfüllen und somit drehen sie die Daumenschrauben bei jenen fester, die „verzichtbar“ sind, um anderen wiederum etwas mehr zuzustehen.

Viele Grüße, TT

Hallo,
eine Informationspflicht hat O2 nicht. Denn die Pflichten entstehen ja aus einem Vertragsverhältnis und dergleichen wird in deinem Vertrag nicht stehen.

Da wird es schwierig aus dem Vertrag rauszukommen. Es bliebe nur die Klage!

Wie ist den die Kündigung im Vertrag formuliert?

Gruß Piet

Hallo,
ob Sie es satt sind oder nicht, wer keine korrekte Kündigung schreibt - unterschreibt - hat auch keine Kündigung gemacht.
Also dumm gelaufen,
mfg
PB

Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, die von dir unterschrieben sein muss.

Ist sie das nicht, dann ist faktisch auch keine formgerechte Kündigung eingegangen.

Wenn du schreibst, dass dir das bereits öfter passiert ist, dann solltest du vielleicht nicht wirklich auf alle diese Firmen schimpfen, sondern einfach mal eine konkrete und korrekte Kündigung schreiben.

Damit vermeidest du im Zweifel alle Unstimmigkeiten.