Kündigung Vertrag Tanzschule

Hallo zusammen!

Vielleicht könnt ihr mir bei folgender Konstellation behilflich sein:

Ein Pärchen (unverheiratet) schliesst mit einer Tanzschule im Februar 2001 einen Jahresvertrag ab. Dieser Vertrag verlängert sich jeweils zum 01.02. um ein weiteres Jahr, wenn nicht 3 Monate vor Ende der Laufzeit schriftlich gekündigt wird.

Sie wird nun am 27.12.03 einen neuen Arbeitsvertrag unterzeichnen. Das Arbeitsverhältnis beginnt am 01.01.04 und bedingt den Umzug in eine - 300 km entfernte - Stadt. Er wird am bisherigen Wohnort verbleiben.

Beide kündigen nun den Vertrag zum 01.01.04, nachdem eine Teilnahme an den Unterrichtsstunden nicht mehr möglich ist.

Die Tanzschule beruft sich nun auf den abgeschlossenen Vertrag. Demnach könnte der Vertrag erst zum 31.01.05 gekündigt werden, als Entgegenkommen wird der Vertrag allerdings zum 31.06.04 aufgehoben.

So nun meine Fragen:

  1. Stimmt die Argumentation der Tanzschule? Kann der Vertrag aufgrund des Umzuges wirklich nicht schon zum 01.01.04 aufgelöst werden?
  2. Er verbleibt ja am bisherigen Wohnort. Kann er sich auch auf die Begründung der ausserordentlichen Kündigung berufen, nachdem sozusagen seine Tanzpartnerin verloren geht?
  3. Gibt es vielleicht hier schon entsprechende Rechtssprechung?

Schon mal herzlichen Dank für eure Mithilfe.

Micha

Was steht denn im Vertrag?
Hi!

Wenn da kein Recht zur außerordentlichen Kündigung festgehalten ist, sehe ich keine Chance!

Verträge sind einzuhalten - oder böse ausgedrückt: Er hätte ja nicht umziehen müssen.

Das meine ich jetzt natürlich nicht so heftig, wie es rüberkommt, aber imho ist die Bereitschaft, nur auf ein halbes Jahr zu bestehen schon sehr entgegenkommend!

Liebe Grüße
Guido

Hallo Guido,

die Geschäftsbedingungen lauten wie folgt:

Die Anmeldung zum Kurs verpflichtet zur Leistung des vollen Honorars. Das Kurshonorar ist am ersten Kurstag fällig. Für versäumte Stunden oder bei Abbruch des Kurses kann kein Rückzahlung erfolgen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Abmeldung werden nur anerkannt, wenn sie schriftlich bis zwei Wochen vor Kursbeginn erfolgen.


Diese Geschäftsbedingungen scheinen sich aber eher auf die Belegung von Einzelkursen zu beziehen.

Gruss, Micha

Nur mal zur Klärung
Hi!

Ich bin kein Experte!

Aber über die Mitgliedschaft scheint es ja einen Vertrag mit der Regelung „automatische“ Verlängerung zu geben.

Wenn Du einen Handy-Vertrag über 24 Maonte abschließt, dann aber nach einem Jahr meinst, auf eine Südeseeinsel auswandern zu müssen, dann interessiert das den Handy-Provider auch nicht!

Liebe Grüße
Guido

Hallo,

die Geschäftsbedingungen lauten wie folgt:

Das Recht zur Kündigung aus wichtigem

Grund bleibt davon unberührt.

Hier wäre zu klären, was ein wichtiger Grund ist. Da könnte ein Umzug schon dazugehören. Gibt es eine nähere Erklärung zu diesem Punkt?

Diese Geschäftsbedingungen scheinen sich aber eher auf die
Belegung von Einzelkursen zu beziehen.

Wenn sie Teil deines Vertrags sind, dann gelten sie eben auch für diesen Vertrag.

Gruß, Niels

leicht off
Hi,
da lob ich mir die Tanzsportvereine - solche Knebelungen sind mir da nicht bekannt

Gruß
HaweThie