Hallo zusammen!
Vielleicht könnt ihr mir bei folgender Konstellation behilflich sein:
Ein Pärchen (unverheiratet) schliesst mit einer Tanzschule im Februar 2001 einen Jahresvertrag ab. Dieser Vertrag verlängert sich jeweils zum 01.02. um ein weiteres Jahr, wenn nicht 3 Monate vor Ende der Laufzeit schriftlich gekündigt wird.
Sie wird nun am 27.12.03 einen neuen Arbeitsvertrag unterzeichnen. Das Arbeitsverhältnis beginnt am 01.01.04 und bedingt den Umzug in eine - 300 km entfernte - Stadt. Er wird am bisherigen Wohnort verbleiben.
Beide kündigen nun den Vertrag zum 01.01.04, nachdem eine Teilnahme an den Unterrichtsstunden nicht mehr möglich ist.
Die Tanzschule beruft sich nun auf den abgeschlossenen Vertrag. Demnach könnte der Vertrag erst zum 31.01.05 gekündigt werden, als Entgegenkommen wird der Vertrag allerdings zum 31.06.04 aufgehoben.
So nun meine Fragen:
- Stimmt die Argumentation der Tanzschule? Kann der Vertrag aufgrund des Umzuges wirklich nicht schon zum 01.01.04 aufgelöst werden?
- Er verbleibt ja am bisherigen Wohnort. Kann er sich auch auf die Begründung der ausserordentlichen Kündigung berufen, nachdem sozusagen seine Tanzpartnerin verloren geht?
- Gibt es vielleicht hier schon entsprechende Rechtssprechung?
Schon mal herzlichen Dank für eure Mithilfe.
Micha