Hallo,
der Wohngebäudeversicherer hat nach 2 Schadenfällen die Kündigung nach Regulierung des Schadens ausgesprochen, bzw. dem Versicheten ein neues, deutlich teureres Angebot unterbreitet.
Der Versicherte hat nun festgestellt, daß ein Schaden (Wasser) noch nicht vollständig abgerechnet wurde.
Meine Frage: ist die Kündigung rechtskräftig? Denn wenn nicht,bestünde ja für den Versicherten noch die Möglichkeit selber zu kündigen…was für einen Neuabschluß sicher besser ist.
Vielen Dank!