Kündigung Wohngebäudeversicherung durch Versicherer

Hallo,
der Wohngebäudeversicherer hat nach 2 Schadenfällen die Kündigung nach Regulierung des Schadens ausgesprochen, bzw. dem Versicheten ein neues, deutlich teureres Angebot unterbreitet.

Der Versicherte hat nun festgestellt, daß ein Schaden (Wasser) noch nicht vollständig abgerechnet wurde.

Meine Frage: ist die Kündigung rechtskräftig? Denn wenn nicht,bestünde ja für den Versicherten noch die Möglichkeit selber zu kündigen…was für einen Neuabschluß sicher besser ist.

Vielen Dank!

Hallo,
welche Art Kündigung ist es denn? Eine Kündigung im Schadensfall oder eine Kündigung zum Ablauf?
Ich spekuliere mal auf eine Kündigung zum Ablauf, dazu hat auch die Versicherungsgesellschaft das Recht dazu.

Viele Grüße
Andreas Berger

Es handelt sich um eine Kündigung nach einem Schaden. Optional bietet der Versicherer an den Vertrag fortzuführen, allerdings mit völlig überzogenen Selbstbeteiligungen.

Was kann man da tun?

der Wohngebäudeversicherer hat nach 2 Schadenfällen die
Kündigung nach Regulierung des Schadens ausgesprochen, bzw.
dem Versicheten ein neues, deutlich teureres Angebot
unterbreitet.

kann man ihnen nicht verdenken. und wenn du mal in den vertrag schaust, wird das recht auf diese kündigung da auch drin stehen.

übrigens auch das entsprechende recht des kunden.

Der Versicherte hat nun festgestellt, daß ein Schaden (Wasser)
noch nicht vollständig abgerechnet wurde.

kein problem. die gesamte regulierung gehört noch dazu. auch wenn der vertrag ansonsten schon lange beendet wurde.

Meine Frage: ist die Kündigung rechtskräftig?

ja. warum sollte sie nicht?

Denn wenn
nicht,bestünde ja für den Versicherten noch die Möglichkeit
selber zu kündigen…was für einen Neuabschluß sicher besser
ist.

glaube ich eher nicht, dass das noch irgendwas ändert.

Zunächst bietet es keinen Vorteil, selbst zu kündigen, da beide Vorschäden und die Versicherungsgesellschaft bei einem anderen Versichererungsantrag angegeben werden müssen :open_mouth:

Unrichtige oder unvollständige Angaben über Vorversicherungen rechtfertigen Anfechtung bzw. Leistungsverweigerung bzw. Regressforderung des Neuversicherers :frowning:.

Dann ist die Kündigung nach Schadensmeldung seitens der Versicheres zulässig und wirksam ausgesprochen, auch wenn die abschliessende Regulierung noch aussteht - in der Bearbeitungszeit könnte ja andernfalls ein weiterer Versicherungsfall eintreten, vor dem man sich gerade schützen möchte :smile:

G imager

mit völlig überzogenen Selbstbeteiligungen.

Mit solchen Adjektiven sollte man Vorsichtig sein. die Selbstbeteiligungen stehen in einem Zusammenhang zur Schadenssumme. Rechne mal aus, wievielen Jahresbeiträgen die Schäden entsprechen.

Bei einem Neuabschluß wirst du ähnliche Selbstbeteiligungen „verordnet“ bekommen.

Es handelt sich um eine Kündigung nach einem Schaden.

nach einem Schaden kann der Versicherer, wie auch der Versicherungsnehmer den Vertrag kündigen.

Optional bietet der Versicherer an den Vertrag fortzuführen, allerdings
mit völlig überzogenen Selbstbeteiligungen.

Ist es nicht sogar ein Entgegenkommen des Versicherers ?
Denn unter Umständen bekommst Du gar keine andere Versicherung!

Was kann man da tun?

Mein Tipp wäre - die Erhöhung zu akzeptieren. Dabei beachten, dass die Vertragslaufzeit nicht verlängert wird.
Dann hast Du alle Zeit der Welt dir in Ruhe einen anderen Versicherer zu suchen, der dich mit diesen Schäden nimmt. Wenn Du dann die Zusage hast, kannst Du den Vertrag immer noch zum Vertragsablauf kündigen.

Gruß Merger

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