Kündigungsfrist

Habe 6 Monate Probezeit
mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten, danach Kündigungsfrist von 6 Monaten.
Möchte meinen Arbeitgeber wechseln.
Gibt es eine möglichkeit diese Kündigungsfrist zu verkürzen / nicht einzuhalten oder kann es sogar sein, daß ich in meiner Probezeit keine Kündigungsfrist einhalten muß auch wenn es im Arbeitsvertrag steht.

Hat man nicht in der Probezeit eine Frist von generell 14 Tagen?
Roland
*dersicheigentlichsicherwar*

Hat man nicht in der Probezeit eine Frist
von generell 14 Tagen?
Roland
*dersicheigentlichsicherwar*

Danke für Deine Antwort,
aber kann man das irgendwo nachlesen?
www.???.de

Schau Patrick

Mit einer Internetseite kann ich leider nicht dienen, aber ich hab den Paragraphen.
§622 BGB Abs.3. Während einer vereinbarten Probezeit, längstens von 6 Monaten, kann das Arbeitsverhältnis innerhalb von 2 Wochen gekündigt werden.
Gruß
Roland

immer diese Doppelpostings…

-(

Aber wie sieht es aus, wenn
im Arbeitsvertrag während der Probezeit ausdrücklich eine 3 monatige Kündigungsfrist vereinbart wurde.
Kann der Arbeitgeber dann auf diese Zeit bestehen?
Was passiert wenn man dann trotzdem
früher geht?

Gruß Patrick

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Aber wie sieht es aus, wenn
im Arbeitsvertrag während der Probezeit
ausdrücklich eine 3 monatige
Kündigungsfrist vereinbart wurde.
Kann der Arbeitgeber dann auf diese Zeit
bestehen?
Was passiert wenn man dann trotzdem
früher geht?

Ruf’ beim Arbeitsgericht an, und lass es Dir sagen.

Gruß Heike

Es gibt allerdings Tarife, die eine andere Kündigungsfrist vorsehen. Sag mir doch mal Deinen Beruf. Normale gewerbliche Berufe sehen eine 14tägige Frist vor.
Roland