Hallo Tommy,
deine Auslegung der Klausel scheint durch den Begriff „nächste“ Beitragsperiode zunächst plausibel, allein ich glaube, dass das einfach nicht sein kann. (Steht da nicht vielleicht „laufende“ Beitragsperiode?)
Jedenfalls wäre es eine unverhältnismäßig lange Vertragsbeziehung. Meines Erachtens müsste die Kündigung möglich sein zum 4.6.2001 (Beitragsperiode) und zwar bis spätestens 3.3.2001 (3 Monate Kündigungsfrist).
Mein Tipp: Frage doch einfach mal nach, heutzutage verstehen sich viele Institutionen auch als Service-Einrichtungen. Ich bin sicher, du bekommst eine brauchbare Antwort und ich würde mich nicht einmal wundern, wenn meine oben geäußerte Ansicht sogar zutrifft.
gruß, BeBro
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