Kündigungsfrist bei Mietverträgen

Hallo Gemeinde!

Vorab: Im Archiv habe ich schon erfolglos gesucht, ob auf meine Frage eine Antwort gibt. Deshlab stelle ich sie auch neu.

Mein Mietvertrag ist unbefristet. Ich zog vor 5 oder 6 Jahren ein. Die Wohnung war unmöbliert.

Und nun die Frage:
Wenn ich meinem Vermieter 3 Interessenten vorstelle, die gerne in diese Wohnung einziehen würden, ist er verpflichtet mir aus dem Vertrag zu entlassen oder geschieht das eher aus Kulanz/Entgegenkommen? Welche Möglichkeiten hätte ich um aus dem Vertrag zu scheiden?

Begründungen warum ich aus der Wohnung muß/soll habe ich: Die Wohnung, mit ihrem 30 qm ist für mich und meinem Sohn David entschieden zu klein. Ich denke, eigentlich dürfte als Begründungen schon reichen, aber mir geht es um die Regelung ob es grundsätzlich möglich ist auszuziehen, wenn man mind. 3 weitere Interessenten dafür findet.

Im Voraus herzlichen Dank!
Schönen Gruß
Helena

Hallo Helena,

Und nun die Frage:
Wenn ich meinem Vermieter 3 Interessenten vorstelle, die gerne
in diese Wohnung einziehen würden, ist er verpflichtet mir aus
dem Vertrag zu entlassen NEIN !!!
oder geschieht das eher aus:Kulanz/Entgegenkommen? JA !!!

Kündige doch die Wohnung fristgerecht, das ist bei ALTVERTRÄGEN ab 5 Jahren Laufzeit eine Frist von 6 Monaten, und bitte gleichzeitig den Vermieter dich aus Deinem genannten Grund früher zu entlassen. Biete dem Vermieter an, Dich um solvente Nachmieter zu kümmern. Ich denke diese Vorgehensweise wird bei Deinem Vermieter nicht auf taube Ohren stoßen.

Viel Glück
Doris

Hallo,

das Anbieten von 3 Nachmietern bringt rechtlich rein gar nichts und führt nicht dazu, dass du früher aus dem Mietverhältnis entlassen wirst. Es ist ein nicht auszulöschender Irrglaube.

Die Begründung hinsichtlich des Familienzuwachses bringt lediglich in den Fällen etwas, in denen ein befristeter Mietvertrag (z. B. über 3 Jahre) abgeschlossen wurde und du wirst plötzlich schwanger, möchtest heiraten und das 1-zimmer-appartement wird nun für die Familie zu klein. In derartigen Fällen kann das Mietverhältnis vor Ablauf gekündigt werden.

In deinem Fall empfiehlt sich das persönliche Gespräch mit dem Vermieter. Du kannst ihm die Nachmieter selbstverständlich vorschlagen, darauf einlassen muss er sich allerdings nicht. Dem Vermieter obliegt lediglich eine sog. „Schadensminderungspflicht“, d. h. er muss auch den Willen zeigen, den Mietausfall so gering wie möglich halten.

Gruss,
Simone

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Hi Simone! Hi Doris!
Vielen herzlichen Dank für eure schnelle Antworten!
Sie haben mir auch weiter geholfen!

Mir ging es nicht jetzt um meine Wohnung jetzt und/oder eine Kündigung in meinem Falle, sondern im allgemein. Daraus habe ich aber auch Antwort erhalten!

Meine jetzige Vermieterin ist eine sehr nette Dame. In der Zeit seitdem ich hier bin, hat es nie Probleme mit ihr gegeben. Ausserdem in Anbetracht der Wohnungslage in München, dürfte es kein weiteres Problem sein, weder einen anderen Mieter zu finden noch daß meine Vermieterin das auch zustimmt.

Also vielen herzlichen Dank und alles Gute!
Helena

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Hallo Simone,

weil ich ein ähnliches Problem habe, frage ich hier mal nach:

In deinem Fall empfiehlt sich das persönliche Gespräch mit dem
Vermieter. Du kannst ihm die Nachmieter selbstverständlich
vorschlagen, darauf einlassen muss er sich allerdings nicht.
Dem Vermieter obliegt lediglich eine sog.
„Schadensminderungspflicht“, d. h. er muss auch den Willen
zeigen, den Mietausfall so gering wie möglich halten.

Aber der Vermieter ist nicht verpflichtet in der Zeit von 6 Monaten einen Nachmieter von uns (in unserem Fall) zu finden!? Das heißt es ist eine Frage der Freiwilligkeit des Vermieters seine Wohnung nach uns weiter zu vermieten, oder nicht? Was heißt „den Mietausfall so gering wie möglich halten“?

danke vorab für eine Antwort
viele Grüße
grilla

Hallo Simone,

das Anbieten von 3 Nachmietern bringt rechtlich rein gar
nichts und führt nicht dazu, dass du früher aus dem
Mietverhältnis entlassen wirst. Es ist ein nicht
auszulöschender Irrglaube.

stimmt

Die Begründung hinsichtlich des Familienzuwachses bringt
lediglich in den Fällen etwas, in denen ein befristeter
Mietvertrag (z. B. über 3 Jahre) abgeschlossen wurde und du
wirst plötzlich schwanger, möchtest heiraten und das
1-zimmer-appartement wird nun für die Familie zu klein. In
derartigen Fällen kann das Mietverhältnis vor Ablauf gekündigt
werden.

Nein, das Mietverhältnis kann nicht gekündigt werden. Der Mieter hat jedoch an den Vermieter einen Anspruch, aus dem Vertrag durch Stellung eines Nachmieters entlassen zu werden. Gerade der Verweis auf die Befristung und Dein Hinweis auf das Recht zur Kündigung besteht nicht. Ein befristetes Mietverhältnis kann nur im gegenseitigen Einvernehmen beendet werden, nie vorher durch eine Kündigung egal welcher Partei.

In deinem Fall empfiehlt sich das persönliche Gespräch mit dem
Vermieter. Du kannst ihm die Nachmieter selbstverständlich
vorschlagen, darauf einlassen muss er sich allerdings nicht.

In diesem speziellen Fall richtig.

Dem Vermieter obliegt lediglich eine sog.
„Schadensminderungspflicht“, d. h. er muss auch den Willen
zeigen, den Mietausfall so gering wie möglich halten.

Welcher Mietausfall ? Wenn ein Nachmieter bewilligt ist, gibt es keinen Mietausfall. Wenn der Vermieter keinen Nachmieter zulässt kann nur fristgerecht gekündigt werden und es gibt auch hier keinen Mietausfall.

Gruss Günter