Kündigungsfrist eines Vertrages

Hallo!

Eine Person A hat am 06.02.06 ein Fax „Eintragungsangebot zur Empfehlung Ihres Hauses“ erhalten und unterschrieben. Am 16.03.06 kam die Auftragsbestätigung zugleich mit der Rechnung. Die Person A merkte, daß sie dieses versehentlich ausgefüllt hat. Die Person A hat somit am 20.03.06 den Auftrag gekündigt. Die Kündigung wird nicht angenommen. Ist das Rechtens?

Gruß

cassi

Die Kündigung wird nicht angenommen. Ist das
Rechtens?

Hallo,
so leid es mir tut: Verträge müssen eingehalten werden

Ein einfaches „Huch, ich hab mich vertan“ gilt nicht als Rücktrittsgrund.
Die Vorschriften über den Fernabsatz sind hier auch nicht einschlägig, da diese nur den Verbraucher, nicht aber Geschäftsleute (darum geht es doch sicherlich) schützen.
Bei Geschäftsleuten geht der Gesetzgeber davon aus, dass diese sich Verträge vor Unterschrift genauer durchlesen, als Otto Normalverbraucher.

Gruß
HaWeThie