Hallo!
Eine Person A hat am 06.02.06 ein Fax „Eintragungsangebot zur Empfehlung Ihres Hauses“ erhalten und unterschrieben. Am 16.03.06 kam die Auftragsbestätigung zugleich mit der Rechnung. Die Person A merkte, daß sie dieses versehentlich ausgefüllt hat. Die Person A hat somit am 20.03.06 den Auftrag gekündigt. Die Kündigung wird nicht angenommen. Ist das Rechtens?
Gruß
cassi