Kündigungsgrund bei Mobilfunk

Hallo zusammen,
hat jemand Erfahrung mit außerordentlicher Kündigung von Mobilfunk
Verträgen, bei denen durch Wegfall von Sendestationen eine Nutzung
wie vorher gewohnt nicht mehr möglich ist?
Gibt es etwa schon Beispiele aus der Rechtssprechung?

Gruß Werner

Hi,

hat jemand Erfahrung mit außerordentlicher Kündigung von
Mobilfunk Verträgen, bei denen durch Wegfall von Sendestationen eine
Nutzung wie vorher gewohnt nicht mehr möglich ist?

steht in den Verträgen irgendetwas über eine zugesicherte Mobilfunkversorgung? Falls nein, wieso sollte dann ein wegfallender Sendemast irgend eine vertragsbezogene Auswirkung haben?

.m

Hallo, sollte es dabei um O2 gehen einfach anrufen dampf machen und sich zur kündigungsabteilung leiten lassen,m dann noch den aktuellen monat blechen und gut

Na das ist doch eine Antwort …

Hallo, sollte es dabei um O2 gehen einfach anrufen dampf
machen und sich zur kündigungsabteilung leiten lassen,m dann
noch den aktuellen monat blechen und gut

Na das ist doch mal eine juristisch fundierte Antwort. Genau so etwas wollte der Fragesteller bestimmt hören.

Gruß

S.J.

Formulierungen in den AGB wie z. B. bei T-Mobile überlässt dem Kunden im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten einen Anschluss dürften einen Weg zur a.o. Kündigung weisen, stellt der Rückbau von Sendern doch einen erheblichen Eingriff in die bestehenden Möglichkeiten dar.

IANAL
Schorsch

Hi Malte,

steht in den Verträgen irgendetwas über eine zugesicherte
Mobilfunkversorgung? Falls nein, wieso sollte dann ein
wegfallender Sendemast irgend eine vertragsbezogene Auswirkung
haben?

Wozu verpflichtet sich denn dann der Mobilfunkanbieter gegenüber seinen Kunden?

Gruß Ulrich

Das ist keine Lüge sondern eine sachzwangreduzierte Ehrlichkeit. (Dieter Hildebrandt)

Formulierungen wie 4.5 Die Erbringung sowie die Qualität der Mobilfunkdienstleistungen können aus technischen oder betrieblichen Gründen, insbesondere durch funktechnische, atmosphärische oder geographische Umstände zu bestimmten Zeiten und an bestimmten Orten beeinträchtigt sein. In derartigen Fällen bestehen für den Kunden keine Ansprüche auf Schadensersatz und keine Minderungs-, Kündigungs- oder sonstigen Rechte. dürften den Weg zur ao Kündigung versperren.

Gruß,

Malte

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Hi,

steht in den Verträgen irgendetwas über eine zugesicherte
Mobilfunkversorgung? Falls nein, wieso sollte dann ein
wegfallender Sendemast irgend eine vertragsbezogene Auswirkung
haben?

Wozu verpflichtet sich denn dann der Mobilfunkanbieter
gegenüber seinen Kunden?

was die Verfügbarkeit der Leistung angeht, zu so ziemlich gar nichts. Ab einem gewissen Maß der Nichtverfügbarkeit werden Gerichte das schon blocken, aber davon ist man mE beim schlichten Wegfall eines Sendemastes noch weit entfernt. Genaueres dazu können nur die AGB des jeweiligen Anbieters sowie ein Rechtsanwalt beantworten.

Gruß,

Malte

Hi Malte,

Formulierungen wie 4.5 Die Erbringung sowie die Qualität
der Mobilfunkdienstleistungen können aus technischen oder
betrieblichen Gründen, insbesondere durch funktechnische,
atmosphärische oder geographische Umstände zu bestimmten
Zeiten und an bestimmten Orten beeinträchtigt sein. In
derartigen Fällen bestehen für den Kunden keine Ansprüche auf
Schadensersatz und keine Minderungs-, Kündigungs- oder
sonstigen Rechte.
dürften den Weg zur ao Kündigung
versperren.

Nehmen wir mal an, der Mast sei wirklich endgültig abgebaut worden (er könnte ja auch im Zuge einer Erneuerung wieder aufgestellt werden) und die Abdeckung in diesem Bereich würde auch nicht von einer anderen Station mit übernommen werden können:
Eine Formulierung wie: „zu bestimmten Zeiten…beeinträchtigt“ ist dann für mich aber nicht das, was dem Kunden jetzt passiert, nämlich dauerhaft eingestellt. 4.5 heißt IMHO vorübergehend, keinesfalls endgültig. Von daher sehe ich in deinem Zitat keinen Hinderungsgrund für eine außerordentliche Kündigung.
Stell dir mal vor, du hast eine Zeitung abonniert, die mit dem eigenen Lieferservice zu dir gebracht wird. Sie wird ausschließlich und nur über diesen Weg vertrieben. Nun sagt die Zeitung: Ja, wir geben die Zeitung noch heraus, aber in deinem Ort wird sie nicht mehr ausgeliefert. (und nein, es gäbe in unserem Falle keinen Ersatz für die Anlieferung, eine Abholung wäre auch nicht möglich).
Jetzt sollst du zahlen, kannst aber deine Zeitung nicht mehr erhalten, weil sie einfach nicht mehr deinen Ort beliefern will?
Das vermag ich nicht nachzuvollziehen.

Gruß Ulrich (IANAL)

Das ist keine Lüge sondern eine sachzwangreduzierte Ehrlichkeit. (Dieter Hildebrandt)

was die Verfügbarkeit der Leistung angeht, zu so ziemlich gar
nichts. Ab einem gewissen Maß der Nichtverfügbarkeit werden
Gerichte das schon blocken, aber davon ist man mE beim
schlichten Wegfall eines Sendemastes noch weit entfernt.
Genaueres dazu können nur die AGB des jeweiligen Anbieters
sowie ein Rechtsanwalt beantworten.

Über die AGB und die schriftlicher Vertragsbedingungen hinaus kann durchaus eine Verfügbarkeit am Wohnort des Klägers vereinbart sein. Davon kann man z. B. m. E. regelmäßig dann ausgehen, wenn der Mobilfunkvertrag im Rahmen der Ablösung eines Festnetzvertrages im Anschluss an eine oder als Ergebnis einer Beratung geschlossen wurde.

Gruss
Scchorsch

Hallo, danke für die Stellungnahmen.
Kann man nicht davon ausgehen, dass ein Vertrag abgeschlossen wurde,
nachdem die Nutzung zu einem bestimmten Zweck an einem bestimmten Ort möglich ist.
Nun ist der Wegfall eines seit 10 Jahren bestehenden Senders
doch ein deutlicher Eingriff in die Nutzbarkeit, die bei Vertragsabschluss nicht vorauszusehen war.

Gruß
Werner

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