Hi Malte,
Formulierungen wie 4.5 Die Erbringung sowie die Qualität
der Mobilfunkdienstleistungen können aus technischen oder
betrieblichen Gründen, insbesondere durch funktechnische,
atmosphärische oder geographische Umstände zu bestimmten
Zeiten und an bestimmten Orten beeinträchtigt sein. In
derartigen Fällen bestehen für den Kunden keine Ansprüche auf
Schadensersatz und keine Minderungs-, Kündigungs- oder
sonstigen Rechte. dürften den Weg zur ao Kündigung
versperren.
Nehmen wir mal an, der Mast sei wirklich endgültig abgebaut worden (er könnte ja auch im Zuge einer Erneuerung wieder aufgestellt werden) und die Abdeckung in diesem Bereich würde auch nicht von einer anderen Station mit übernommen werden können:
Eine Formulierung wie: „zu bestimmten Zeiten…beeinträchtigt“ ist dann für mich aber nicht das, was dem Kunden jetzt passiert, nämlich dauerhaft eingestellt. 4.5 heißt IMHO vorübergehend, keinesfalls endgültig. Von daher sehe ich in deinem Zitat keinen Hinderungsgrund für eine außerordentliche Kündigung.
Stell dir mal vor, du hast eine Zeitung abonniert, die mit dem eigenen Lieferservice zu dir gebracht wird. Sie wird ausschließlich und nur über diesen Weg vertrieben. Nun sagt die Zeitung: Ja, wir geben die Zeitung noch heraus, aber in deinem Ort wird sie nicht mehr ausgeliefert. (und nein, es gäbe in unserem Falle keinen Ersatz für die Anlieferung, eine Abholung wäre auch nicht möglich).
Jetzt sollst du zahlen, kannst aber deine Zeitung nicht mehr erhalten, weil sie einfach nicht mehr deinen Ort beliefern will?
Das vermag ich nicht nachzuvollziehen.
Gruß Ulrich (IANAL)
Das ist keine Lüge sondern eine sachzwangreduzierte Ehrlichkeit. (Dieter Hildebrandt)