Kunde zahlt Rechnung nicht und jetzt?

Hallo ihr lieben Experten,

nehmen wir doch mal folgendes an:

Ein kleines Unternehmen (nicht nach HGB) schreib einen Kunden (GmbH) eine schöne Rechnung für eine Dienstleistung.

Leider ist bekannt, dass der Kunde nicht unbedingt flüssig ist. (M.E. eher kurz vor der Insolvenz)

Nun zahlt der Kunde die Rechnung dummerweise nicht.

Eine Zahlungserinnerung wurde schon geschrieben.

Wie geht es jetzt weiter? Zählt die Zahlungserinnerung als Mahnung? (habe den Eintrag weiter unter im Brett über die Mahnung gelesen)

Muss das kleine Unternehmen eher zum Rechtsanwalt oder eher in ein Inkassobüro?

Vielen Dank schon mal für die Antworten

Grüßle Soni (die Ahnungslose)

Hallo Soni, keine Panik.

So wie ich das mal gehandhabt habe:
besorg Dir den Vordruck eines Mahnbescheides (Schreibwarengeschäft),
fülle den aus, bring (schick) ihn zum Amtgsericht,
Dazu ist eine (geringe) Gebühr fällig,
Der Rest laeuft dann automatisch,
Nur - wenn da nichts mehr zu holen ist,
dann hast Du auch noch die Gebühr für diesen Mahnbescheid ausgegeben.

Eines darf ich Dir allerdings hier unter die Weste jubeln:
wenn Du schon im voraus weisst, dass da der kuckuck sein nest hat,
dann warst Du eigentlich ein bißchen selber schuld.

Es sei denn, der/diejenige ist ein guter Freund von dir,
dann rede mit dem. Das passiert heute öfter als man glaubt.

Es gibt auch eine ‚sanfte Inkassotour‘ -
sprich Unternehmen, die eine Sache versuchen auf gutem Wege zu regeln.
Die haben sogar noch mehr Efolg als der berühmte Kuckuck.
Ein ‚normales Inkassobüro‘ nimmt am liebsten schon gueltige Bescheide,
d.h. die versuchen nur das Geld zu holen.

Gruss - digi

Sowas ist immer eine blöde Sache, vor allen Dingen
wenn man die Kohle jetzt braucht. Leider ist das Geschäftsleben oft genug so,

Hallo!

Du hast offensichtlich „die Diskussion weiter unten“ nicht gelesen … im beschriebenen Fall wäre der Mahnbescheid ein ordentlicher Schlag ins Wasser - außer Spesen nichts gewesen.

Die Frage „Inkassobüro oder Anwalt“ hängt davon ab, ob man bereit ist, das Doppelte zu investieren, denn früher oder später geben auch die Inkassofirmen die Sachen zu einem Anwalt…

Es ist im Beispielfall jedenfalls schnell zu handeln, denn wenn die Firma wirklich kurz vor der Insolvenz steht, muss man zusehen, dass man schnell einen Titel bekommt und vorher noch vollstreckt.

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Um welche Summe handelt es sich denn? Davon hängt der Gang zum Gericht ab. Habe selbst aber nur schlechte Erfahrungen mit den Gerichten in diesem Fall gemacht. Meistens wirft man schlechtem Geld noch gutes hinterher.

Kannst gerne auch direkt Mailen…