Hallo ihr lieben Experten,
nehmen wir doch mal folgendes an:
Ein kleines Unternehmen (nicht nach HGB) schreib einen Kunden (GmbH) eine schöne Rechnung für eine Dienstleistung.
Leider ist bekannt, dass der Kunde nicht unbedingt flüssig ist. (M.E. eher kurz vor der Insolvenz)
Nun zahlt der Kunde die Rechnung dummerweise nicht.
Eine Zahlungserinnerung wurde schon geschrieben.
Wie geht es jetzt weiter? Zählt die Zahlungserinnerung als Mahnung? (habe den Eintrag weiter unter im Brett über die Mahnung gelesen)
Muss das kleine Unternehmen eher zum Rechtsanwalt oder eher in ein Inkassobüro?
Vielen Dank schon mal für die Antworten
Grüßle Soni (die Ahnungslose)