Hallo,
folgendes ist mir neulich passiert, mich würde interessieren wie da die offizielle Rechtslage ist:
Nachdem ich im Supermarkt bezahlt hatte kam auf dem Weg zum Auto eine Detektivin und sagte: Ich habe einen Hinweis bekommen, daß Sie etwas nicht bezahlt haben. Sie nahm meine Quittung und meinte: Da steht doch nicht drauf daß Sie Tesafilm gekauft haben und das ist doch bei Ihnen im Wagen. Das sieht jetzt schlecht für Sie aus!
Ich war ganz perplex und wußte gar nicht was ich sagen sollte. Es hat sich zwar rausgestellt daß es DOCH auf der Quittung stand und damit war die Sache natürlich erledigt. Aber wie ist es, wenn man tatsächlich etwas im Wagen hat, daß nicht auf der Quittung steht? Gilt das als Diebstahl? Es kann doch genausogut sein, daß die Kassiererin es einfach vergessen hat einzutippen! Also ich bin der Meinung, daß soetwas nicht ausreicht um einem etwas anzukreiden. Aber was sagt die Rechtsmeinung dazu??? Was müssen die mir beweisen und was muß ich nachweisen? Der Punkt ist ja: Ich kann schlecht nachweisen, daß ich etwas NICHT gestohlen habe, wenn es nicht auf der Quittung steht. Aber muß ICH wirklich beweisen können daß ich es NICHT gestohlen habe oder müssen DIE mir beweisen DASS ich es gestohlen habe (und was würde da als Beweis gelten)?
Würd mich mal interessieren,
Thorsten