Ladendiebstahl?

Hallo,

folgendes ist mir neulich passiert, mich würde interessieren wie da die offizielle Rechtslage ist:

Nachdem ich im Supermarkt bezahlt hatte kam auf dem Weg zum Auto eine Detektivin und sagte: Ich habe einen Hinweis bekommen, daß Sie etwas nicht bezahlt haben. Sie nahm meine Quittung und meinte: Da steht doch nicht drauf daß Sie Tesafilm gekauft haben und das ist doch bei Ihnen im Wagen. Das sieht jetzt schlecht für Sie aus!
Ich war ganz perplex und wußte gar nicht was ich sagen sollte. Es hat sich zwar rausgestellt daß es DOCH auf der Quittung stand und damit war die Sache natürlich erledigt. Aber wie ist es, wenn man tatsächlich etwas im Wagen hat, daß nicht auf der Quittung steht? Gilt das als Diebstahl? Es kann doch genausogut sein, daß die Kassiererin es einfach vergessen hat einzutippen! Also ich bin der Meinung, daß soetwas nicht ausreicht um einem etwas anzukreiden. Aber was sagt die Rechtsmeinung dazu??? Was müssen die mir beweisen und was muß ich nachweisen? Der Punkt ist ja: Ich kann schlecht nachweisen, daß ich etwas NICHT gestohlen habe, wenn es nicht auf der Quittung steht. Aber muß ICH wirklich beweisen können daß ich es NICHT gestohlen habe oder müssen DIE mir beweisen DASS ich es gestohlen habe (und was würde da als Beweis gelten)?

Würd mich mal interessieren,
Thorsten

Natürlich muss man Dir nachweisen, dass Du es gestohlen hast - und das wird wohl schwer, wenn Du einen bezahlten Einkaufswagen (z.B. 200,- DM) voll hast und da liegt Tesafilm für 1,50 DM drin, der nicht auf der Quittung steht…
Besonders, wenn er im Einkaufswagen und nicht in Deiner Tasche liegt - da wird dir jeder Richter eingestehen, dass es ein Vergessen der Kassiererin war und kein Diebstahl deinerseits. Obwohl sowas wohl auch nie vor einem Gericht enden wird (soviel vertrauen habe ich noch in das deutsche Rechtsystem)…

Falls ich mich irre… ihr wisst schon.

Hi!

Nachdem ich im Supermarkt bezahlt hatte kam auf dem Weg zum
Auto eine Detektivin und sagte: Ich habe einen Hinweis
bekommen, daß Sie etwas nicht bezahlt haben. Sie nahm meine
Quittung und meinte: Da steht doch nicht drauf daß Sie
Tesafilm gekauft haben und das ist doch bei Ihnen im Wagen.
Das sieht jetzt schlecht für Sie aus!

Da würd ich mir die Detektivin vorknöpfen…wenn sie nen Tip bekommt hätt sie an der Kasse aufpassen können und wenn net…hihi…wärst ein merkwürdiger Dieb der Diebesgut im Einkaufswagen und net in der JAcke hat ;o))

Ich war ganz perplex und wußte gar nicht was ich sagen sollte.
Es hat sich zwar rausgestellt daß es DOCH auf der Quittung
stand und damit war die Sache natürlich erledigt.

Beweisen mußt du erstmal gar nichts … noch muß die Schuld hier in Deutschland bewiesen werden…wobei die Beweislage bei „Diebesgut“ im Einkaufswagen wohl recht schwer ist…

Bernd

Hallo!

Dazu ist mir etwas ähnliches passiert;

Habe getankt und bezahle per EC - Karte, hinzu habe ich Zigaretten dazu gekauft, ebenfalls per EC-Karte.

(Die Kassiererin haben gerade einen Kassenwechsel vollzogen).
Ich nenne die Tanksäule und bestelle die Zigaretten, reiche meine Ec - Karte und es wird bezahlt.
Als ich zu Hause ankomme blicke ich kurz auf den Beleg und bemerke, dass lediglich die Zigaretten abgezogen wurden.
Also wieder hin und die Dame darauf aufmerksam gemacht, da hält sich mir schon frech-grinsend den Tankbeleg vor die Nase auf dem steht „Diebstahl“ und die Polizei war bereits unterwegs.

Ich machte die Kassiererin darauf aufmerksam, dass zum Zeitpunkt des zahlens ein Kassenwechsel getätigt wurde und ich nicht so blöd bin und eine Schachtel Zigaretten (!!!) per EC Karte zahle.
Sie hat alles sofort rückgängig gemacht.

Ich bin froh, dass ich sofort wieder zu dieser Tankstelle gefahren bin, denn es hätte wirklich als Diebstahl ausgelegt werden können… .
Aber da sieht man mal, wie schnell man unschuldig zum „Dieb“ wird.
Gruß Melanie.

Ladendiebstahl - 2. Frage dazu
Hallo!

Wie ist das, wenn ich im Laden von einem Detektiv angesprochen werde und sich dann später rausstellt, dass ich nichts gestohlen habe aber alle Leute auf mich schauen und sich im Ort schnell rumspricht, dass ich „erwischt wurde“. Dann ist der Ruf ja erstmal hin. Und in einem kleinen Ort verbreiten sich solche Gerüchte sehr schnell!

Kann man da Schadenersatz wegen Rufmord oder so verlangen? Muß ich dafür einen Prozess anfangen? Wie stehen da die Chancen auf Erfolg?

Franz

Hallo,

schreib an die Hauptverwaltung der Supermarktkette (Abt. Oeffentlichkeitsarbeit) mit einer kurzen Schilderung der Ereignisse und der Frage, ob dort eigentlich jeder Denunziation nachgegangen wird. Kannst auch darauf hinweisen, dass du, sollte solch demuetigende Behandlung nochmal vorkommen, du die entsprechenden Maerkte meiden wuerdest.
Nur so koennen haeufiger auftretende Vorkommnisse dieser Art auch in der Zentrale erfasst und entsprechend reagiert werden.

Gruss, Niels

Hallo,

also folgendes:

  1. wenn ich in den Supermarkt (insbesondere ins Kaufhaus) gehe, mache ich alle Jackentaschen zu. Dann kann nix reinfallen :wink:)

  2. wenn mich ein Detektiv anspricht, fasse ich nicht selber in meine Tasche (wegen Fingerabdruecken) und lasse wenn moeglich auch den Detektiv nicht reinfassen.

  3. ich bestehe darauf, die Polizei zu holen und die Sache wenn moeglich im Laden zu regeln um bei Bedarf lauthals ueber die ungerechte Verdaechtigung zu schimpfen.

  4. Das alles ist blanke Theorie und nicht praxisgetestet also evtl ueberhaupt gar nicht einsetzbar.

Gruss, Niels

Holla

  1. ich bestehe darauf, die Polizei zu holen und die Sache wenn
    moeglich im Laden zu regeln um bei Bedarf lauthals ueber die
    ungerechte Verdaechtigung zu schimpfen.

Genau die richtige Vorgehensweise!
Wichtig ist auch noch, auf eine genaue Aussage zu bestehen:

  1. Er hat dich (angeblich) beobachtet, wie du was geklaut hast.
  2. Er moechte „nur“ mal nachschauen, weil du verdaechtig bist.

Bei 1. irgendeinen einen Zeugen holen und darauf bestehen, dass er die Aussage wiederholt und das Ganze dann oeffentlich und mit Polizei klaeren. Wenn du schlecht drauf bist, zeigst du ihn auch noch an…

Bei 2. einfach ignorieren…

(Achja, wer wirklich was geklaut hat, sollte das alles vergessen und klein beigeben :smile: )

  1. Das alles ist blanke Theorie und nicht praxisgetestet also
    evtl ueberhaupt gar nicht einsetzbar.

Aber leider wahr und selbst erlebt :frowning:

Gruss, Lutz

Hi,
was sich in deinem Einkaufswagen oder -korb befindet, dafür bist du verantwortlich. Wenn du durch die Kassenzone bist, mußt du theoretisch kontrollieren, ob alles ordnungsgemäß bezahlt ist.
Vor Gericht wird verhandelt, wer welchen Sachverhalt zu beweisen hat. Die Beweislast liegt in dem geschilderten Fall bei dir, eben wegen der Verantwortung. Wenn du dann beweisen kannst, durch Zeugen (evtl. auch durch Aussage der Kassiererin), dass hier wirklich ein Versehen vorliegt, bekommst du einen Freispruch. Kannst du den Beweis nicht erbringen, giltst du als Dieb.
Gruß,
Francesco

Hi,
wenn du dem Ladendetektiv nachweisen kannst, dass er vorsätzlich oder grob fahrlässig dich des Diebstahls bezichtigt hat, kannst du ihn oder/und auch das Kaufhaus verklagen. Zum einen wegen Rufschädigung, zum anderen auf Zahlung eines Schmerzensgeldes.
Es wird in der Praxis aber schwer sein, einem Detektiv so etwas nachzuweisen.
Die weiter unten geschilderte Methode, sich lautstark bemerkbar machen, sich nicht anfassen zu lassen, nicht in ein Büro mitzugehen und die Polizei zu verlangen, ist o.k.
Wahrscheinlich die einzig sinnvolle Art, mit falschen Verdächtigungen umzugehen.
Gruß,
Francesco

Hi Francesco!

Sag mal, wie kann ich denn BEWEISEN, daß ein Versehen vorliegt? Es scheint mir, als ob Du Dich gut in solchen Dingen auskennst, vielleicht weißt Du wie man da vorgeht. Ich persönlich kann doch nur sagen: „Ich weiß nicht warum der Artikel nicht auf dem Bon steht, aber ich habe nicht wissentlich irgendetwas geklaut.“ Dann kriegt man wahrscheinlich als Antwort: „Das sagt jeder.“ Und ich möchte mal die Kassiererin sehen, die sich dazu bewegen läßt auszusagen, daß sie versehentlich etwas nicht gebont hat…
Außerdem würde ich gern wissen wie ein Zeuge meine Unschuld beweisen kann. Der kann doch nur meine Schuld bestätigen, indem er beispielsweise sagt: „Ich habe diesen Mann beobachet, wie er dies oder jenes in seine Jacke gesteckt hat.“ Dadurch, daß jemand sagt: „Also ich hab nicht gesehen, daß dieser Mann etwas geklaut hat“ ist doch bestimmt nichts bewiesen! Ein Zeuge müßte mich ja die ganze Zeit beobachten um behaupten zu können, daß ich nichts geklaut habe.
Ich bin ja kein Experte, aber ich finde die Regelung ziemlich dämlich. Niemand kontrolliert doch einen Wagen mit 50 Artikeln darauf ob eine Rolle Tesa auch wirklich auf dem Bon steht!
Und warum liegt die Beweislast bei mir, auch wenn ich beschuldigt werde? Ist es nicht so, daß derjenige, der jemanden beschuldigt auch den Beweis für die Schuld erbringen muß?

Viele Grüße,
Thorsten

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

???
Hi,
die Logik kann ich nicht nachvollziehen.

dass hier wirklich ein Versehen vorliegt,
bekommst du einen Freispruch. Kannst du den Beweis nicht
erbringen, giltst du als Dieb.

Wie soll das gehen? Wenn es wirklich ein Versehen war, wird sich in den meisten Fällen keiner mehr wirklich daran erinnern, ob das Produkt nun oben an der Kasse lag, oder nicht. Zeugen wird es also nicht geben.

Praktisch argumentiert: 1)Geh mal im Aldi einkaufen. Die Kassiererinnen sind zwar schnell, aber wenn du den Kassenzettel mit deinen Waren vergleichst, gibt es immer wieder Abweichungen.
=> Lebt die Aldi-Kundschaft permanent die Gefahr als Dieb dazustehen, da ich nur wenige kenne, die reklamieren, wenn sich die Damen zu seinen Gunsten verrechnen???
2) Du zahlst an der Kasse, möchtest auch noch einen Schein gewechselt haben, der Kassierer irrt sich, dir fällt nichts auf. Schliesslich hast du DM 100 zuviel im Geldbeutel. Bist du jetzt ein Trickdieb? Für den Kassierer wäre es nun ein leichtes seine eigene Schlamperei auf den Kunden abzuwälzen.

Oder theoretisch:
Wie begründest Du, dass an die Sorgfaltspflichten des Kunden höhere Ansprüche gestellt werden, als an die der KassiererInnen bzw. Detektive? Schliesslich liegt die Beweislast für einen Nicht-Diebstahl bei deiner Argumentation beim Kunden.

Kurz: Die Forderung, die Beweislast für das Vorliegen eines Irrtums auf den Kunden abzuwälzen halte ich für lebensfern und nicht haltbar.
Insbesondere halte ich die Tatsache, dass sich die Produkte, die nicht auf dem Kassenbon vermerkt sind, sich bei den anderen Einkäufen im Einkaufswagen befinden, für - realistisch gesehen - das bestmögliche Indiz für einen Irrtum des Kassiers. Mehr Indizien wird es im Falle eines Irrtums nicht geben.

ein fragender
Rossi

Hallo,

nehmen wir einfach mal als Beispiel unseren Grosseinkauf beim Globus-Warenhaus:

Eingekauft sind ca. 80 bis 100 Artikel
Ich lege sie alle aufs Band und schiebe den Wagen durch. Ueber ein Spiegelsystem kann sich die Kassiererin davon ueberzeugen, dass der Wagen leer ist. Ich marschiere auf die Ausgabeseite und packe die Waren wieder in den Wagen. Ich hoere ein regelmaessiges Piepsen des Scanners, kann aber die rot/gruene Leuchte, die den korrekten Registriervorgang zeigt nicht einsehen. Anschliessend soll ich also den Kassenzettel daraufhin ueberpruefen, ob alle 80 Artikel korrekt gebucht wurden, waehrend die folgende Kundschaft nachdraengt.

Wenn ich unter diesen Voraussetzungen meine Unschuld beweisen soll (ist das wirklich deutsches Recht?) sehe ich doch ein deutliches Ungleichgewicht zuungunsten des Schwaecheren (des Kunden).

Gruss, Niels

Hi,
es ist eine interessante Frage, wie sich Käufer in und hinter der Kassenzone verhalten. Die Kassiererin zieht die Ware über einen Scanner oder tippt die EAN-Nummer in ihre Registrierkasse. Der Kunde, das ist zu beobachten und wird durch eure Postings bestätigt, packt die Ware weg, ohne zu prüfen, ob alles richtig gebucht wurde. Das ist Leichtsinn!
Die Kassiererin kann sich vertippen, die Ware kann falsch ausgezeichnet sein, ein Produkt wird zweimal gebucht, weil die Kassiererin es zu lange über den Scanner hält, möglicherweise sind auf dem Kassenzettel noch nicht abgerechnete Preise, die der Kunde jetzt mitbezahlen würde…
Es gibt viele Möglichkeiten, die es notwendig machen, einen Kassenzettel und damit die richtige Buchung und Bezhalung der Ware zu kontrollieren.
Erstaunlich, wie die Bequemlichkeit sich über jegliche Vernunft hinwegsetzt.
Die Gerichte berücksichtigen allerdings in ihren Urteilen ein vernünftiges Verhalten, nämlich, dass jeder Käufer die Rechnung nachprüfen sollte, ob er alles bezahlt hat und auch richtig bezahlt hat.

Gruß,
Francesco

Hallo,

ich habe eine solche Antwort erwartet, weil ich mir der Maengel meines „Kassenverhaltens“ durchaus bewusst bin.
Du musst doch aber zugeben, dass beim abendlichen Einkaufsstress und bei der Geschwindigkeit, mit der die Ware ueber den Scanner gezogen wird, eine simultane Kontrolle nicht moeglich ist.
Ich kann natuerlich die Ware in der Ausgabezone liegen lassen und nach Erhalt des Kassenzettels beim Einpacken pruefen.
Das hat aber mehrere Nachteile:

  1. die Ware wird in der Ausgabezone gestaucht, so dass sie kaputtgehen kann
  2. die Ausgabezone ist recht klein. Ware kann herunterfallen
  3. ich ziehe mir den Unwillen von Kassiererin und Kundschaft zu

Also packe ich die Ware in den Korb. Eine Nachpruefung wird dann aber erschwert, weil ich ja nicht mehr weiss, was ich alles genau eingekauft habe.

Praktikabel waere vielleicht die Moeglichkeit, beim Einkauf selbst die Preise gleich in einen Taschenrechner einzugeben und die Endsummen dann zu vergleichen. Das duerfte allerdings zu gehaeuften Fehlalarmen fuehren!

Gruss, Niels

Hi

Also meist überschlage ich während ich durch’s Geschäft laufe und den Wagen ‚packe‘ schon ungefähr im Kopf was für ein ungefährer Endbetrag anschließend rauskommt. Ist bei der heutigen Preisgestaltung (…,99 DM bzw. …,49 DM) ja nicht so schwer. Den Kassenzettel kontrolliere ich anschließend dann auch nicht mehr sodaß kleinere Unstimmigkeiten von 3-4 DM mir auch nicht auffallen würden. Aber der Aufwand der ‚Nachkontrolle‘ ist mir der Betrag auch nicht wert. Da verbringe ich die 5min. lieber anderweitig.

Grüßle
Frank K.

Ich kann natuerlich die Ware in der Ausgabezone liegen lassen
und nach Erhalt des Kassenzettels beim Einpacken pruefen.
Das hat aber mehrere Nachteile:

…daß in manchen Geschäften, z.B. im Frankfurter Kaufhof, die Ware automatisch in Tüten wandert. Da werde ich doch bei Fehlern automatisch zum Ladendieb!

Andererseits: so ist auch sichergestellt, daß nur die Waren reinkommen, die die Kassiererin reintut…

Gruß

J.