Ladendiebstahl

Hallo!

Der 12jährige A stiehlt in einem Drogeriemarkt eine Packung Kondome
im Wert von ca. 3 Euro und wird dabei ertappt. Die Filialleiterin
nimmt eine „Strafanzeige“ auf, die von der Mutter unterschrieben
wird. (Die Polizei wird nicht hinzugezogen.)

Hierzu habe ich folgende Fragen:

  • Ist diese „Strafanzeige“ nur ein formaler Akt, der betriebsintern
    abgelegt wird? (Der Schüler ist ja noch nicht 14 und damit nicht
    strafmündig.)
  • Wird die Strafanzeige an die Justizbehörden weitergeleitet?
  • Wenn ja, wo und wie lange bleibt die Straftat aktenkundig? Welche
    Konsequenzen könnten sich für den Jungen daraus ergeben?

Vielen Dank im voraus für Eure Mühe!

MfG
Renardo

Hallo!

Hallo!

Der 12jährige A stiehlt in einem Drogeriemarkt eine Packung
Kondome im Wert von ca. 3 Euro und wird dabei ertappt.

Einerseits dumm gelaufen, andererseits sorgt er wenigstens vor :o)

Die Filialleiterin nimmt eine „Strafanzeige“ auf, die von der Mutter
unterschrieben wird. (Die Polizei wird nicht hinzugezogen.)

Was denn nun, Anzeige oder keine Anzeige? Eine Anzeige kann nur bei der Polizei erstattet werden. Ggf stellt der Staatsanwalt dann nen Strafantrag. Alles, was die Filialleiterin (FL) machen kann, ist dem Bengel ein Hausverbot zu erteilen, da er noch nicht strafmündig ist. Mich würd ja mal interessieren, wie diese „Strafanzeige“ aussieht u was die Mutter da genau unterschrieben hat…

  • Ist diese „Strafanzeige“ nur ein formaler Akt, der betriebsintern
    abgelegt wird? (Der Schüler ist ja noch nicht 14 und damit
    nicht strafmündig.)

Sieht fast so aus. Keine Polizei, keine Information der Staatsanwaltschaft - kein Strafantrag.

  • Wird die Strafanzeige an die Justizbehörden weitergeleitet?

Wie denn? Ohne Polizei? Oder ist jemand in der Verwandtschaft der FL beim grün-weissen Trachtenverein?

  • Wenn ja, wo und wie lange bleibt die Straftat aktenkundig?

Gar nicht, da eben keine Polizei hinzugezogen wurde, und damit gibts keine Akte. Nur, wie lange diese „Anzeige“ betriebsintern aufbewahrt wird, das weiss wahrscheinlich nur die FL.

Welche Konsequenzen könnten sich für den Jungen daraus ergeben?

Ausser dem Hausverbot u evtl Querelen mit den Eltern kann nichts weiter passieren. Körperliche Züchtigung ist in D verboten, also gibts höchstens Stubenarrest oder TV- bzw Playstation-Verbot.

Vielen Dank im voraus für Eure Mühe!

MfG
Renardo

Gruss

Mutschy

Was denn nun, Anzeige oder keine Anzeige? Eine Anzeige kann
nur bei der Polizei erstattet werden.

Falsch: auch bei der Staatsanwaltschaft.

Ggf stellt der
Staatsanwalt dann nen Strafantrag.

Falsch: Die Staatsanwaltschaft kann keinen Strafantrag stellen.

Alles, was die
Filialleiterin (FL) machen kann, ist dem Bengel ein Hausverbot
zu erteilen, da er noch nicht strafmündig ist.

Falsch: Sie kann ihn natürlich trotzdem anzeigen.

Sieht fast so aus. Keine Polizei, keine Information der
Staatsanwaltschaft - kein Strafantrag.

Woher weißt du das eigentlich so genau?

Wie denn?

Zum Beispiel per Post oder Eilbote oder so.

Gar nicht, da eben keine Polizei hinzugezogen wurde, und damit
gibts keine Akte.

Woher weißt du das noch mal…?

Welche Konsequenzen könnten sich für den Jungen daraus ergeben?

Ausser dem Hausverbot u evtl Querelen mit den Eltern kann
nichts weiter passieren. Körperliche Züchtigung ist in D
verboten, also gibts höchstens Stubenarrest oder TV- bzw
Playstation-Verbot.

Richtig: Wegen Strafunmündigkeit wird es insbesondere nicht zur Anklageerhebung kommen. Denn es ist von vornherein klar, dass der Täter mangels Schuld(fähigkeit) nicht verurteilt werden kann.

Levay

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Hallo zusammen,

was Levay geschrieben hat, entspricht so auch meinem Kenntnisstand.
Nur eine kleine Ergänzung hierzu:

Welche Konsequenzen könnten sich für den Jungen daraus ergeben?

Ausser dem Hausverbot u evtl Querelen mit den Eltern kann
nichts weiter passieren. Körperliche Züchtigung ist in D
verboten, also gibts höchstens Stubenarrest oder TV- bzw
Playstation-Verbot.

Richtig: Wegen Strafunmündigkeit wird es insbesondere nicht
zur Anklageerhebung kommen. Denn es ist von vornherein klar,
dass der Täter mangels Schuld(fähigkeit) nicht verurteilt
werden kann.

In manchen Gegenden existiert die Absprache, dass die Polizei das Jugendamt benachrichtigt, wenn ein Kind/Jugendlicher eine Straftat begeht. Wenn es sich um eine einmalige Verfehlung handelte, werden die Sachbearbeiter die Geschichte vermutlich als jugendlichen Unfug abheften (maximal den Eltern ein kurzes Beratungsgespräch ohne weitere Konsequezen anbieten). Gibt es schon acht andere Anzeigen, sieht die Sache natürlich anders aus.

Grüße

Karin