Liebe Experten,
folgende Situation:
Kunde K kauft im Supermarkt „Minus“ mit seinen beiden Freunden ein, als sie rausgehen wollen, wird K vom Abteilungsleiter A ins Büro gerufen. Die beiden Freunde werden nicht aufgerufen und verlassen den Laden.
Im Büro wird K eine leere Trinkflasche vor die Nase gehalten, eine ältere Brille tragende Ladendetektivin D meint, dass K diesen Flasche heimlich geleert und dann in einen Karton im Laden geschmissen hat.
Kunde K ist natürlich verunsichert über diese Situation, schließlich ist die Flasche 0,60 € wert wo hingegen sein Einkauf (er hat den Beleg) über 4 Mal so teuer wie das „Diebesgut“ ist, K streitet also wahrheitsgemäß ab diese Flasche ausgetrunken zu haben.
Abteilungsleiter A wird laut zu K, er solle 50€ Fanggebühr bezahlen und sich eben einen Eintrag ins Vorstrafenregister einhandeln.
Die Polizei tritt ein, da Kunde K seinen Ausweis vorlegt und Abteilungsleiter A so alle Daten aufnehmen kann, verlässt sie auch gleich das Büro.
Nachdem Abteilungsleiter A alle Daten aufgenommen hat, stellt er K vor die Wahl ihm entweder sofort 50€ Fanggebühr zu zahlen worauf eine Anzeige und ein Eintrag ins Vorstrafenregister folge. Oder aber er werde den Fall an die Polizei weitergeben, was um die 500 € Ermittlungsgebühren kosten würde.
K hat den Eindruck dass egal was er tut, er so oder so schuldig ist und ins Vorstrafenregister aufgenommen wird, die Frage ist nur ob er 50€ oder 500 € zahlen muss.
K verlässt den Laden ohne 50€ zu zahlen, da ihm eine nicht bestinmmte Nachdenkfrist gewährt wird, wobei er noch das Getränk das er nicht getrunken hat bezahlen muss, die Flasche darf er behalten.
Kunde K hat keinerlei Erfahrung mit Gericht oder Polizei und scheut davor einen Anwalt einzuschalten, da er mit enormen Unkosten rechnet.
Als Zeugin ist die Detektivin D notiert, es gibt keine Videoaufnahmen.
Soweit so gut.
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Wenn K die 50 € Fanggebühr zahlt, gesteht er somit den Diebstahl und würde zurecht angezeigt und als vorbestraft gelten?
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Wie sieht das weitere Prozedere aus, wenn sich K weigert irgendetwas zu bezahlen, kann er überhaupt unbelastet aus der Affäre kommen?
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Die 2 Freunde von K, die ihn beim Einkauf begleitet haben, wurden gar nicht ins Büro gerufen, inwieweit kann K diese zwei Zeugen zu seinem Vorteil ausnutzen?
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Die Ermittlungskosten der Polizei würden dem K doch nur auferlegt, wenn dieser nach dem Verfahren als schuldig befunden würde, oder?