Ladendiebstahl oder nicht?

Guten Tag,

Ich versuche mich kurz zu fassen:

Eine Frau war in einem Supermarkt und wollte was kaufen. Sie hatt die Sache ins
Kiderwagenkorb unten reingelegt und ist dann Richtung Kasse. Dann
fing ihr Kind mit dem Weinen an, ihm war zu heiß und er hatte
Hunger. Im ganzen Stress hhte die Frau vergessen zu bezahlen (Wert 23
EUR), ist einfach an der Kasse raus, hat auch sonst nichts gekauft.
Das hat ein Ladendetektiv gesehen und sie angehalten. Die Frau hat sich mehrmals entschuldigt, sagte,
dass sie das Bezahlen in dem ganzen Stress vergass. Er meinte, dass
so was öfters den Müttern mit Kinderwagen passiert, aber er muss das
anzeigen. Die Frau hat sich dann mit dem Führerschein ausgewiesen. Der Detektiv hat eine Anzeige ausgefüllt, hat gefragt ob sie die Tat zugeben
möchte. Sie sagte, dass sie das nicht mit Absicht getan hatte und
den Diebstahl nicht zugeben wird. Er fragte noch ob sie die 100 EUR
Fangprämie gleich zahlen möchte, was sie auch beneinte aus dem
geleichen Grund. Sie hat nichts unterschrieben und durfte dann
gehen. Der Detektiv meinte nur dann noch, dass sie 3 Monate
Ladenverbot jetzt habe.

Leider hat diese Frau in ihrer Jugend schon viel Mist gebaut:

mit 14 Ladendiebstahl, musste Sozialstunden ableisten;
mit 16 Ladendiebstahl, wurde wegen Geringfügigkeit eingestellt;
mit 21 Ladendiebstahl, musste ca. 1.000 EUR Straffe zahlen.

Da hat ich dann wirklich aus ihrer Fehlern gelernt. Und jetzt so ein Ding.
Was passiert jetzt, wird sie wegen Ladendiebstahl angezeigt? Wenn
ja, was erwartet sie?
Muss sie die Prämie nachträglich zahlen?
War das richtig, dass sie nichts unterschrieben hatt, hätte sie die
Prämie doch gleich zahlen müssen?
Sie überlegt sich den Kaufhausleiter anzurufen um sich nochmal zu
entschuldigen, ob es ihr was bringt?

Ich danke für alle Antworten!

LG

Hallo,

der Gesetzestext sagt eigentlich schon alles:
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__242.html

Der Rest sind Schweigen bzw. Beweisfrage. Dazu wird hier niemand etwas sagen können. In Düsseldorf gäbe es bei manchen Richtern nicht nur einen Freispruch erster Klasse, sondern noch eine persönliche Entschuldigung für die Unannehmlichkeiten. In anderen Städten und bei anderen Richtern wird das anders aussehen.

Gruß
Christian

Hallo,

der Gesetzestext sagt eigentlich schon alles:
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__242.html

IMHO viel wichtiger der etwas grundsätzlichere:

http://bundesrecht.juris.de/stgb/__15.html

Es wird je nach Richter und Einzelfall zu prüfen sein, ob ein Vorsatz gegeben war oder nicht, fahrlässiger Diebstahl steht nicht unter Strafe. Wenn ich etwas an mich nehme im festen Vorsatz es auch zu bezahlen, durch äußere Umstände aber daran gehindert werde oder es „tatsächlich nur vergesse“, dann liegt halt i.d.R. kein Diebstahl vor. Ich muss das fremde Eigentum natürlich trotzdem bezahlen oder zurückgeben, aber ohne Vorsatz kein Diebstahl. Schwierig ist es nur dann, wenn man das ganze auch schlüssig beweisen muss. Wobei man da bei einem guten Leumund und Zeugen (welche das Verhalten des Kindes und die Hektik bestätigen können) eine gute Chance hat.