Hallo
ich habe folgende Frage:
Frau S. schuldet Herrn B. Geld.
Frau S. ist langjährig inhaftiert, wird bald entlassen und dann ins Heimatland abgeschoben.
Herr B. möchte seine Geldforderung eintreiben und erwirkt beim Gericht einen Arrestbefehl, so daß die Forderung zunächst einmal gesichert ist.
Herr B. reicht beim Gericht Klage ein, da er ja einen vollstreckbaren Titel braucht.
Die Klage wird Frau S. zugestellt, diese legt Widerspruch ein.
Zwischenzeitlich wird Frau S. abgeschoben, die Ladung konnte nicht mehr zugestellt werden.
Herr B. erhält die Ladung.
Zwischenzeitlich bekommt Herr B. vom Gericht die Aufhebung der Ladung, da Frau S. abgeschoben ist.
Die neue Adresse von Frau S. ist dem Gericht bekannt, diese befindet sich im EU-Ausland.
Wie geht es nun weiter.
Danke!