Ladung zur mündlichen Verhandlung

Hallo
ich habe folgende Frage:

Frau S. schuldet Herrn B. Geld.
Frau S. ist langjährig inhaftiert, wird bald entlassen und dann ins Heimatland abgeschoben.

Herr B. möchte seine Geldforderung eintreiben und erwirkt beim Gericht einen Arrestbefehl, so daß die Forderung zunächst einmal gesichert ist.

Herr B. reicht beim Gericht Klage ein, da er ja einen vollstreckbaren Titel braucht.

Die Klage wird Frau S. zugestellt, diese legt Widerspruch ein.
Zwischenzeitlich wird Frau S. abgeschoben, die Ladung konnte nicht mehr zugestellt werden.

Herr B. erhält die Ladung.

Zwischenzeitlich bekommt Herr B. vom Gericht die Aufhebung der Ladung, da Frau S. abgeschoben ist.
Die neue Adresse von Frau S. ist dem Gericht bekannt, diese befindet sich im EU-Ausland.
Wie geht es nun weiter.

Danke!

Guten Abend!

… schuldet Herrn B. Geld … ist langjährig inhaftiert … dann abgeschoben.
Wie geht es nun weiter.

Dafür braucht’s wenig Phantasie. Nach solcher Vorgeschichte wird die Schuldnerin mit einiger Wahrscheinlichkeit über kein Geld verfügen, jedenfalls andere Sorgen haben, als Gläubiger zu befriedigen. Was Herr B auch immer veranstaltet, kostet es ihn zunächst Geld. Vor weiteren Schritten sollte sich Herr B daher fragen, ob es womöglich am klügsten ist, den Aktendeckel zu schließen.

Gruß
Wolfgang

da Frau S. während der Haft gearbeitet hat, war das Geld für die Forderung von Herrn B. vorhanden, dieser Geldbetrag ist zum jetzigen Zeitpunkt durch einen Arrestbeschluss beim Gerichtsvollzieher sichergestellt, also vorhanden. Die Frage, wie das Gericht nun entscheidet stellt sich, entweder bekommt Herr B. diese Summe, oder der Arrestbeschluss wird aufgehoben und Frau S. kann über die Summe verfügen.

Hallo!

Die Frage, wie das Gericht nun entscheidet stellt sich…

Das Gericht entscheidet nach Aktenlage. Dabei ist eine Partei mittellos und kann sich aus der Ferne nicht wehren. Ob der Richter/die Richterin überhaupt einen Gedanken an den Fall verschwendet oder ob im Geschäftszimmer nur Textbausteine zur zügigen Erledigung zusammengefrickelt werden, kann niemand vorher wissen.

Es gehört eigentlich nicht in ein Rechtsbrett. Deshalb füge ich nur kleingedruckt an:

Unabhängig von der Rechtsgrundlage für die Geldforderung ist es schäbig, einem Häftling nach langjähriger Haft das bisschen Geld wegzunehmen, das den Neuanfang erleichtern könnte. Aber das sind wohl eher selten Entscheidungskriterien für Gerichte und nach allem Anschein auch keine Denkkategorien für manche Gläubiger.
Es sind nicht immer nur die Unanständigen, die in Hafteinstalten einsitzen oder abgeschoben werden. So manches Charakterschwein freut sich seiner Freiheit und lässt sich von einem Gericht helfen, ärmsten Teufeln den letzten Rest wegzunehmen. Natürlich alles nach Recht und Gesetz. Zum Kotzen

Gruß
Wolfgang

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So manches Charakterschwein freut sich seiner Freiheit …

Bei einem Mord an einer alten wehrlosen Person hört jedes Verständnis auf.
Das Geld wird eingetrieben ohne wenn und aber, mehr gibts nicht mehr zu schreiben.

Hat er seine Strafe nun bekommen oder nicht?

Bei persönlich betroffenen mögen Rachegedanken sich halt ewig halten, das ändert jedoch nichts daran, dass das Gericht etwas gerechter an die Sache herangehen könnte.

Wenn der Gläubiger das Geld um jeden Preis eintreiben möchte, dann soll er den Preis auch zahlen; einfach ab zum nächsten Anwalt.

Guten Abend, Hermann!

Bei einem Mord an einer alten wehrlosen Person hört jedes
Verständnis auf.

Ein Gericht verurteilte einen Täter. Die Strafe wurde verbüßt. Danach muß die Vorbestrafte wieder irgendwo Fuß fassen. Wenn dann aber selbsternannte Richter die Tat ein weiteres Mal sühnen wollen, wird die Wiedereingliederung unmöglich.

Das Geld wird eingetrieben ohne wenn und aber, mehr gibt’s
nicht mehr zu schreiben.

Man gehört eben zu den Guten, braucht und findet eine Rechtfertigung für sein Handeln, von dem auch du sicher weißt, daß es nicht in Ordnung ist. Kennst du die Leute aus dem ehrenwerten Haus, die Udo Jürgens vor vielen Jahren besang?

Gruß
Wolfgang

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