Hallo Rechtskenner.
Angenommen, man würde bei einem Online-Auktionshaus ein Laptop kaufen, welches ab Hersteller über 3 Jahre Garantie verfügt, aber kein Kaufbeleg mehr vorhanden ist, wenn das Laptop über seine Seriennummer online bei diesem Hersteller (in diesem Falle IBM) registriert wird, ist dann im Garantiefalle ein Kaufbeleg von Nöten?
Vielen Dank für eure Einschätzung.
Wunderlich, dass von dem Gerät keine Quittung vorhanden ist, ist es allemal…