Lebensmittelrecht- Brotaufstrich

Hallo an alle Wissenden…

Gibt es Gesetze oder Vorschriften über Brotaufstrich? Also ich meine nicht Margarine, sondern eher etwas aus der Richtung „Brunch“.
Wäre dankbar für Antworten.

Gruß
EV

Hi Evelyn,

es gibt das Deutsche Lebensmittelrecht, indem die Inhaltsstoffe u.ä. deklariert sind, bzw. die Hygienevorschriften bei der Herstellung etc.

Nimm dir viel zeit, das Gesetz und die ausführungsvorschriften sind laaaaaaaannnnnnnnnnng.

gruss
winkel

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Genauer Titel

Hi Evelyn,

es gibt das Deutsche Lebensmittelrecht, indem die
Inhaltsstoffe u.ä. deklariert sind, bzw. die
Hygienevorschriften bei der Herstellung etc.

Hallo zusammen,
der genaue Gesetzestitel lautet:
Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz

(sorry, aber so findet man es leichter :wink: )

Gruß
HaweThie

Hallo

Hallo zusammen,
der genaue Gesetzestitel lautet:
Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz

Danke. Ich kenne das Gesetz, da ich Lebensmitteltechnologie studiere. Eigentlich hab ich aber nach genaueren Vorschriften gesucht, die z.B. definieren, ab wann Margarine nicht mehr unter diesem Namen, sondern als Brotaufstrich (siehe die von Du Darfst)auf den Markt kommen. Es gibt ein Gesetz, dass festlegt, wieviel Fett z.B. in Margarine entahlten sein muss, damit sie diesen Namen tragen darf. Sonst heißt es Brotaufstrich. also muss es doch auch irgendwo eine Vorschrift geben, wo Brotaufstrich genau definiert wird. Genau danach suche ich.

Wäre dankbar für genauere Hilfen :o)
Gruß
EV

also muss es doch auch irgendwo eine Vorschrift
geben, wo Brotaufstrich genau definiert wird.

Süß…

Warum muß es über ein völlig schwammiges und universell einsetzbares Wort wie „Brotaufstrich“ ein Gesetz geben? Brotaufstrich sagt ja nun wirklich nix aus, außer, daß man ihn auf Brot schmieren kann.

Aber such Du mal weiter…

Gruß,

Doc

Hallo

versuchsmal hier:

http://www.margarine-institut.de/eintraege/margarine…

gruss
winkel

Hi Doc,

es gibt nichts, was nicht irgendwo geregelt ist - wenn nicht in Deutschland, dann in Europa („EG-Streichfettverordnung“).

Liegt vielleicht auch daran, dass es immer wieder Leute gibt, die eine Lücke im Gesetz ausnutzen - ich erinnere mich an ein Posting hier, wo den gesetzlich geregelt ist, dass man nachts auf dem Balkon keinen Krach mehr machen darf

Gruß
HaWeThie

hallo… hast Du eine?

Warum muß es über ein völlig schwammiges und universell
einsetzbares Wort wie „Brotaufstrich“ ein Gesetz geben?
Brotaufstrich sagt ja nun wirklich nix aus, außer, daß man ihn
auf Brot schmieren kann.

Hier macht es nicht den Eindruck… Natürlich ist geregelt, was unter dem Namen Brotaufstrich unters Volk gebracht werden darf. Alles ist geregelt. Sonst würde die Margarine von Du Darfst nicht unter diesem Namen vermarktet werden.
Ich habe also weniger an der Existenz einer Vorschrift gezweifelt, sondern eher gefragt, wo ich die finden kann…

Brotaufstrich sagt zumindest schonmal aus, das es z.B. keine Marmelade ist. Also kann es längst nicht mehr alles sein.

Aber such Du mal weiter…

das werde ich

Gruß
EV

warum du offensichtlich den von mir genannten Link ignorierst?

da steht alles drin was du wissen wolltest incl. dem Verweis auf die rechtlichen Grundlagen?

verärgert
winkel