Hallo,
gehen wir von folgendem hypothetischen Fall aus:
Aufgrund eines Nachbarschaftstreites entscheidet sich Nachbar A dazu, die über ihm wohnenden Nachbarn B (Reihenhaus mit mehr als 20 Parteien) jede zweite Nacht um die gleiche Uhrzeit aus dem Bett zu klingeln. Nachbarn B fühlen sich gestört, können aber nicht nachweisen, dass es sich um Nachbar A handelt, da sie den Eingangsbereich nicht einsehen können. Aus diesem Grund entscheiden sie sich dazu nachts auf der Straße zu warten, um den Vorgang zu beobachten. Zur besseren Dokumentation verwenden sie eine Videokamera, die sie anschalten, als sie im Hausflur Licht sehen. Das Video zeigt eindeutig Nachbarn A beim Klingeln.
Nun stellt sich die Frage, ob die Aufnahme legal ist oder nicht. Ich sehe nicht wie §201a StGB zutreffen könnte (http://dejure.org/gesetze/StGB/201a.html), da der Straßenbereich in meinen Augen kein geschützter Bereich ist. Andererseits sind meines Wissens Bildaufnahmen nur dann erlaubt, wenn sie eine Landschaft ablichten. Es ist aber relativ klar, dass es bei der Videoaufnahme nicht um Landschaft, sondern ganz konkret um die Person geht.