Lehrerin tickt aus

servus gemeinde,

mal folgender rein hypothetischer fall:

in einer hauptschule bedient sich eine dort tätige lehrerin äusserst rustikaler erziehungs-und strafmaßnahmen. sei es das ziehen am arm eines schülers unter zuhilfenahme ihrer fingernägel, das schlagen auf den handrücken, das einsperren einer ganzen schulklasse während einer klassenarbeit…alles an der tagesordnung. diese methoden mögen der osteuropäischen herkunft und ausbildung der dame anzulasten sein, dennoch müsste einer solchen lehrerin, wäre sie real an einer hiesigen schule angestellt, doch irgendwie beizukommen sein.

das zuständige schulamt, bei dem die fiktive familie A eine beschwerde einreicht, begnügt sich mit wagen aussagen wie „ja wenn der arzt einen blauen fleck attestiert, sonst wird es schwer und wenn sie beamtet ist erst recht“.

die fiktive elternschaft mag sich auch nicht wirklich zusammenschließen, die ebenso fiktive schulleitung meint, das problem zu kennen und tut…nichts.

wie wäre nun eure einschätzung über die richtigen maßnahmen der familie A und auch anderer eltern, um ihre kinder einer solchen person nicht länger auszusetzen.

ich danke für eure stellungnahmen und den mod´s ggf für das umschieben in ein anderes brett :wink: , falls es doch unter „schule und lernen“ fällt

Servus,

  1. Schritt: Beweissicherung
  • Blaue Flecke oder ähnliches vom Arzt dokumentieren lassen
  • Aussagen sammeln
  • Ereignisse möglichst genau dokumentieren (Datum, Uhrzeit, Beschreibung, welche Zeugen anwesend, etc.)
  1. Schritt: Nochmals schriftlich inkl. „Beweise“ an Schulleitung wenden, ggf. mit Fristsetzung

  2. Schritt: Kopie an Schulamt, wenn Schulleitung trotz Fristablauf untätig

  3. Schritt: Wenn auch Schulleitung unttätig bleibt, dann Anzeige wegen Körperverletzung gegen die Lehrerin

Gruß,
Sax

Servus,

  1. Schritt: Wenn auch Schulleitung unttätig bleibt, dann
    Anzeige wegen Körperverletzung gegen die Lehrerin

Hierbei noch beachten, dass Körperverletzung ein Antragsdelikt ist und gemäß § 77b StPO der Antrag innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis von Tat und Täter zu stellen ist.

Gruß,
Sax

Was auch noch helfen könnte: Eine Beschwerde ans Kultusministerium des jeweiligen Bundeslandes.

Wie hier z.B.: (Baden-Württemberg) http://www.km-bw.de/,Lde/Startseite

in einer hauptschule bedient sich eine dort tätige lehrerin
äusserst rustikaler erziehungs-und strafmaßnahmen. sei es das
ziehen am arm eines schülers unter zuhilfenahme ihrer
fingernägel, das schlagen auf den handrücken, das einsperren
einer ganzen schulklasse während einer klassenarbeit…alles
an der tagesordnung. diese methoden mögen der osteuropäischen
herkunft und ausbildung der dame anzulasten sein

Bemerkenswert finde ich, dass die „äußerst rustikalen Erziehungs- und Strafmaßnahmen“ an der Tagesordnung sind. Man sollte meinen, die Schüler hätten ihr Verhalten schon längst und sehr schnell angepasst, würden sie wirklich so sehr unter dem Regiment der Lehrerin leiden.

… hauptschule …

Bemerkenswert finde ich, dass die „äußerst rustikalen
Erziehungs- und Strafmaßnahmen“ an der Tagesordnung sind. Man
sollte meinen, die Schüler hätten ihr Verhalten schon längst
und sehr schnell angepasst, würden sie wirklich so sehr unter
dem Regiment der Lehrerin leiden.

man beachte, um welche schule es geht. diese behandlung sind wohl viele von zu hause oder von ihren kumpels gewöhnt.
vor dem aufschrei: sorry, das ist eigene erfahrung…

übrigens würde ich gleich mit der anzeige wegen körperverletzung anfangen. darauf MUSS die schulleitung etc. reagieren.

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Guten Tag,

Bemerkenswert finde ich, dass die „äußerst rustikalen
Erziehungs- und Strafmaßnahmen“ an der Tagesordnung sind. Man
sollte meinen, die Schüler hätten ihr Verhalten schon längst
und sehr schnell angepasst, würden sie wirklich so sehr unter
dem Regiment der Lehrerin leiden.

Du gehst also davon aus, dass

  1. diese „Erziehungs- und Strafmaßnahmen“ gerechtfertigt/berechtigt sind und nicht willkürlich
    und
    2, dass solche Maßnahmen dahingehend wirksam sind, dass sie renitente Schüler (wenn sie es denn wirklich sind) in brave, nicht muckende Schüler verwandeln?

MfG
GWS

PS: zur eigentlichen Frage, stimme ich Sax zu - wobei die Weigerung, sich mit anderen Eltern zusammenzutun nochmal überdacht werden sollte

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Hallo Sax,

der Schritt 4 sollte dann aber doch möglichst tatzeitnah erfolgen. Es ist höchst unerquicklich nach 2 oder 3 Monaten die anderen Kinder aus der Klasse als Zeugen zu hören - da sind die Erinnerungen an ein konkretes Ereignis doch schon etwas verblasst.
Also - nicht lange zuwarten!

Dachsgruß

Guten Morgen

Bemerkenswert finde ich, dass die „äußerst rustikalen
Erziehungs- und Strafmaßnahmen“ an der Tagesordnung sind. Man
sollte meinen, die Schüler hätten ihr Verhalten schon längst
und sehr schnell angepasst, würden sie wirklich so sehr unter
dem Regiment der Lehrerin leiden.

Du gehst also davon aus, dass

  1. diese „Erziehungs- und Strafmaßnahmen“
    gerechtfertigt/berechtigt sind und nicht willkürlich
    und

Ich gehe zunächst einmal davon aus, dass Sanktionen seitens einer Lehrkraft grundsätzlich gerechtfertigt sind und nicht willkürlich erfolgen und auch nicht ungesetzlich sind. Ob die im UP geschilderten Umstände zutreffen oder nicht, kann man aus der Ferne und ohne beide Seiten gehört zu haben, überhaupt nicht beurteilen. Was man allenfalls kann, ist, auf mögliche Widersprüche und Unstimmigkeiten in der Aussagen der einen Seite hinzuweisen.

2, dass solche Maßnahmen dahingehend wirksam sind, dass sie
renitente Schüler (wenn sie es denn wirklich sind) in brave,
nicht muckende Schüler verwandeln?

Nein, ich gehe davon aus, dass die beschriebenen Maßnahmen nicht so wie beschrieben stattgefunden haben oder dass wir nur eine Hälfte der Story erzählt bekommen.

Gruß
s.

Ich gehe zunächst einmal davon aus, dass Sanktionen seitens
einer Lehrkraft grundsätzlich gerechtfertigt sind und nicht
willkürlich erfolgen und auch nicht ungesetzlich sind.

von welchem fall redest du? die frage hier lautet irgendwie ganz anders. da stand:
„iehen am arm eines schülers unter zuhilfenahme ihrer fingernägel, das schlagen auf den handrücken, das einsperren einer ganzen schulklasse während einer klassenarbeit. … mehr auf http://w-w-w.ms/a5d66m
welche dieser maßnahmen ist denn deiner meinung nach ‚nicht ungesetzlich‘? wo genau finden wir denn das gesetz, dass einem lehrer körperverletzung erlaubt?

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von welchem fall redest du? die frage hier lautet irgendwie
ganz anders.

Interessanter als die Frage wäre zur Abwechslung mal eine Antwort, nämlich deine auf das UP.

Interessanter als die Frage wäre zur Abwechslung mal eine
Antwort, nämlich deine auf das UP.

im gegensatz zu dir halte ich mitunter die klappe, wenn ich nichts sicher weiß. der stammtisch ist woanders. und falsche antworten nutzen niemandem.

Interessanter als die Frage wäre zur Abwechslung mal eine
Antwort, nämlich deine auf das UP.

im gegensatz zu dir halte ich mitunter die klappe, wenn ich
nichts sicher weiß.

Dafür trittst du aber leider täglich den Gegenbeweis an. Immerhin glaubst du ja offenkundig häufig, es besser zu wissen als andere.

Leider beschränkst du dich dann aber darauf, anderen ans Bein zu pinkeln, während du dich selbst stets schön bedeckt hältst. Nicht dass ich viel drum geben würde, aber dass mich dein Verhalten und dein Tonfall hier im Forum an Nachbars hinterm sicheren Zaun kläffende Töle erinnern, möchte ich schon irgendwie ganz gern noch erwähnt haben, bevor ich anfange, dich zu ignorieren.

Immerhin glaubst du ja offenkundig häufig, es besser zu wissen
als andere.

wenn du mal genauer hinschaust, würdest du vielleicht merken:

  • dass ich sehr wohl auch mal als erster antworte
  • dass ich mist auch mist nenne, wenn ich ihn sehe
  • dass man, auch wenn man etwas nicht genau weiß, durchaus merken kann, wenn etwas grottenfalsch ist
  • dass man, auch wenn man etwas nicht weiß, durchaus merken kann, wenn etwas mehr als zweifelhaft ist
  • dass man, auch wenn man etwas nicht weiß, durchaus im zweifel mal ins gesetz schauen und den mist einiger antworten schnell erkennen kann.
    aber ich bezweifle, dass du das tun wirst.

Leider beschränkst du dich dann aber darauf, anderen ans Bein
zu pinkeln, während du dich selbst stets schön bedeckt hältst.

sich bedeckt halten sollten diese leute auch mal tun. dann müsste man ihnen nicht permanent ans bein pinkeln. alternativ könnten sie sich ja mal vor dem antworten wenigstens die mühe machen, mal selber ins gesetz zu schauen.

ich sehe nicht ganz, was du eigentlich an mir zu kritisieren hast. findest du es besser, wenn man falsche antworten unkommentiert lässt? vor allem, wenn es deine antworten sind? egal, ob das den fragesteller unter umständen einen haufen geld kostet? hauptsache, du kannst dir selber auf die schulter klopfen?
wenn du keine kommentare auf deine antworten akzeptieren kannst: halt einfach die finger still. oder erzähl’s deinem frisör.

btw., es geht dich einen feuchten dreck an, warum und wann ich antworte oder nicht antworte. du bist nicht der betreiber. und auch nicht der mod.

Ich kann mir schwer vorstellen, dass das in der heutigen Zeit passiert sein soll/kann.

Aber ok, als Mann vom Fach:

Schriftliche Beschwerde einlegen unter Fristsetzung und Einhaltung der Dienstebenen.

Dienstebenen am Beispiel NRW:

  • Schulleitung
  • „untere Schulaufsicht“: Schulrat (oft nur fachliche Weisungsbefugnis)
  • „obere Schulaufsicht“: Bezirksregierung - Dezernent für Haupt- und Realschule
  • Minesterium für Schule und Weiterbildung: Bildungsminister