servus gemeinde,
mal folgender rein hypothetischer fall:
in einer hauptschule bedient sich eine dort tätige lehrerin äusserst rustikaler erziehungs-und strafmaßnahmen. sei es das ziehen am arm eines schülers unter zuhilfenahme ihrer fingernägel, das schlagen auf den handrücken, das einsperren einer ganzen schulklasse während einer klassenarbeit…alles an der tagesordnung. diese methoden mögen der osteuropäischen herkunft und ausbildung der dame anzulasten sein, dennoch müsste einer solchen lehrerin, wäre sie real an einer hiesigen schule angestellt, doch irgendwie beizukommen sein.
das zuständige schulamt, bei dem die fiktive familie A eine beschwerde einreicht, begnügt sich mit wagen aussagen wie „ja wenn der arzt einen blauen fleck attestiert, sonst wird es schwer und wenn sie beamtet ist erst recht“.
die fiktive elternschaft mag sich auch nicht wirklich zusammenschließen, die ebenso fiktive schulleitung meint, das problem zu kennen und tut…nichts.
wie wäre nun eure einschätzung über die richtigen maßnahmen der familie A und auch anderer eltern, um ihre kinder einer solchen person nicht länger auszusetzen.
ich danke für eure stellungnahmen und den mod´s ggf für das umschieben in ein anderes brett , falls es doch unter „schule und lernen“ fällt