Hallo,
wenn als Lieferzeitpunkt einer Küche „ca. 40. KW“ vereinbart wäre, dürfte der Lieferant den Termin gegen den Wunsch des Auftraggebers - aus welchen Gründen auch immer - um 2 Wochen nach hinten verschieben? Entscheidend wäre hier das Wort „ca.“, worauf sich der Lieferant berufen könnte.
Falls der Lieferant z.B. wegen Personalmangel den Termin nicht einhalten könnte, dürfte der Auftraggeber 3 oder 5 % des Auftragswertes einbehalten?
Welche Gesetzesstellen würden hier gelten?
Grüße und vielen Dank für Eure Mühe,
Spiff