Löschung der Briefgrundschuld nach Zahlung

Kann man eine Briefgrundschuld, die über 15.000,-- Euro lautet löschen lassen, wenn der Betrag zurückgezahlt ist an Wüstenrot?
Vielen Dank im Voraus

Hallo, bei Wüstenrot eine Löschungsbewilligung beantragen und mit
dieser zum Grundbuchamt gehen und die Löschung beantragen. Gruß

Hallo

Ich hab mal gehört, daß eine Grundschuld ruhig stehen bleiben kann für den Fall, daß man mal wieder einen Kredit bräuchte. Die würde ja nicht stören.

Bin aber sehr an anderen Meinungen dazu interessiert.

Hans

Hallo

Ich hab mal gehört, daß eine Grundschuld ruhig stehen bleiben
kann für den Fall, daß man mal wieder einen Kredit bräuchte.
Die würde ja nicht stören.

Das ist zwar prinzipiell richtig, hat man die Löschungsbewilligung in der Tasche, kann man sich die Gebühren fürs Löschen der Grundschuld erst mal sparen, weil das „im Ernstfall“ jederzeit nachholbar ist. Aber: Das Umschreiben funktioniert nicht mit einer Löschungsbewilligung, man braucht dazu die Einverständniserklärung der Bank, die Grundschuld auf ein bestimmtes anderes Institut umschreiben zu lassen. So ist es jedenfalls bei mir in B-W gewesen.

Gruß
smalbop

Hallo,
kann man nach Zahlung der Summe in der Briefgrundschuld die Löschung verlangen?
Gruß

Hi,

wie schon weiter unten von jemanden geschrieben: Nur mit der Löschungsbewilligung der Bank

Da muss man mit dem Grundschuldbrief zum Notar gehen, Löschung verlangen und etwas Geld hinlegen (ich glaub, ein Hunni reicht)

Hallo, in Ba-Wü geht man zum Grundbuchamt und beantragt die Löschung.
Die Unterschrift unter den Antrag wird dort beglaubigt und kostet
ca. 25 €. Die Löschung selbst kostet noch einmal ca. 25 €. Gruß
Diese Gebühr gilt f.d. Wert von 15.000 €.
Personalausweis oder Reisepass zum Grundbuchamt mitbringen.

hallo, ich danke dir.Habe zwischenzeitlich erfahren, daß in der Briefgrunschuld steht, daß man alle Kosten und sage und schreibe 15 % Zinsen und Verzugszinsen tragen muß. Ob nun auch der Bürge dafür in Anspruch genommen wird, wenn er den Nennwert von 15.000,-- gezahlt hat,weiß ich noch nicht.Liebe Grüße

Nein, so läuft das nicht. Der tatsächliche Kreditzins lt. Daarlehns-
vertrag dürfte viel niedriger sein. Die 15% läßt man sich als
Gläubiger eintragen, damit Spielraum bei Vollstreckung vorhanden ist.
Ich schlage vor, endlich beim Grundbuchamt die notwwendigen
Auskünfte einzuholen. Gruß

hallo,nochmals vielen Dank. Das ist wohl das Vernünftigste.Viele Grüße