Löschungsbewilligung vom Notar beglaubigen lassen?

Hallo,

mal angenommen mal wolle ein Haus verkaufen und müsse dafür dem Käufer noch eine Löschungsbewilligung einer Bank aushändigen, damit dieser nach dem Kauf die Grundschuld löschen lassen kann. Und weiter angenommen der jetzige Besitzer ist eine Erbengemeinschaft von mehreren Personen.

Wenn jetzt diese Löschungsbewilligung von der Erbengemeinschaft zur Löschung freigegeben und unterschrieben werden soll, müssen dann alle aus der Erbengemeinschaft unterschreiben oder reicht einer der Erben?

Und wenn diese Unterschrift beglaubigt sein muß, müßte die dann beim Notar unterschrieben werden?

Vielen Dank!
Lilou

Hallo,

ich sehe das Problem nicht so ganz. Warum sollten die Erben die Löschungsbewilligung „frei geben“? In der Bewilligung steht doch nur drin, dass die Bank erklärt, dass alle der Eintragung zu Grunde liegenden Forderungen beglichen worden sind und sie sich mit der Löschung der diese Forderungen absichernden Grundschuld einverstanden erklärt. Da es um ein Grundstücksgeschäft geht, muss diese Erklärung notariell beglaubigt werden. D.h. die Bank lässt auf ihre Bewilligung das Siegel des Notars setzen und dann geht die Sache an den Eigentümer, sprich hier die Erbengemeinschaft/deren Vertreter. Der, oder auch jeder spätere Eigentümer kann dann die Löschungsbewilligung beim GB-Amt vorlegen und Löschung verlangen. D.h. üblicherweise steht nicht mal der Name des aktuellen Eigentümers in der Bewilligung drin, weil die Bewilligung ja nicht jemand persönlich erteilt wird, sondern ausschließlich direkt am Grundstück hängt. Außer der Bank kann ja auch niemandem ein Nachteil aus der Vorlage einer ggf. falschen Löschungsbewilligung entstehen.

Im Rahmen eines Verkaufs wird daher die Bewilligung einfach nur von demjenigen, der sie gerade zufällig in dem Moment besitzt dem beurkundenden Notar gegeben und der reicht sich dann mit dem Kaufvertrag beim GB-Amt ein, damit neben dem Kauf dort auch gleich die Löschung bewirkt werden kann. Zudem ergibt sich natürlich für den Käufer Gewissheit über die wichtige Frage, ob er tatsächlich lastenfrei erwirbt. Da muss also nichts „frei gegeben“ werden. Sobald das Ding da ist, geht es einfach nur zu dem Notar, der den Kauf beurkunden soll und fertig. Für die Erben ist nur wichtig, dass die Bank die Bewilligung erteilt hat.

Gruß vom Wiz

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Hallo!

ich sehe das Problem nicht so ganz. Warum sollten die Erben
die Löschungsbewilligung „frei geben“?

Dies ist gesetzlich so vorgegeben. Die Eigentümer (was ja jetzt die Erben sind) müssen bei der Löschung eines Grundpfandrechts zustimmen, § 27 GBO. Die Zustimmung muss somit in beglaubigter Form eingereicht werden. Da hier die Erbengemeinschaft Eigentümerin ist, müssen auch alle Erben zustimmen. Die Beglaubigung hat vor einem Notar zu erfolgen.

Gruß Jeannette

Das hat schon alle meine Fragen beantwortet.

Danke,

Lilou