Hallo,
ich habe im Internet gelesen, dass mehrere Verfahren anhängig sind, welche die Bearbeitungsgebühr bzw. die Abschlussgebühr von Darlehensverträgen zum Inhalt haben.
Wie sieht das mit den Löschungsgebühren aus?
Darf die Bank diese einfordern?
Sind diese rechtens?
Mit freundlichen Grüßen
Rene Gonter