Lohnpfändung

Hallo,

ist eine Lohnpfändung ohne Pfändungs und Überweisungsbeschluß vom Gericht erlaubt bzw. rechtens?

Gruß
Sascha

Hallo,

ohne das Amtsgericht fallen mir zwei Möglichkeiten ein:

  • eine Pfändung durch das Finanzamt, da die Finanzbehörden das glaube ich selbst machen
  • eine Vorpfändung, mit der der Gläubiger sich die Forderung bis zur Zustellung des PfÜB vorläufig sichert.

Chrissie

Hallo,

in Ergänzung zur Vorrednerin:

nicht nur das Finanzamt, sondern fast alle öffentlich-rechtlichen Gläubiger können ohne Gericht pfänden (Zoll, Städte, Gemeinden), aber auch Sozialkassen wie z.B. Krankenkassen.

Gruss Hans-Jürgen
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