Lohnsteuer/Jugendamt

Darf das Jugendamt die Lohnsteuer behalten???

(rückständiger Kindesunterhalt)

Hi,

man sollte schon auch den Hintergrund nennen:

in 99.98 % der Fälle in denen das Jugendamt die Steuerrückzahlung einbehält, wurde für das Kind kein Unterhalt gezahlt, so daß der Staat bzw. hier die Unterhaltsvorschusskasse den Unterhalt für das Kind übernehmen musste.

Da der Elternteil, der nicht zahlte, mit der Lohnsteuer-Rückerstattung nun ein Guthaben beim Staat hat, andererseits aber über die UVG-Kasse beim Staat Schulden hat, wird die Steuerrückerstattung einbehalten.

Gleiches gilt unter gewissen Umständen auch für die Eigenheimzulage

Man hätte sich auch das Schreiben des Finanzamtes zur Aufrechnung genau durchlesen können und nach „§226AO“ googeln können…

Grüße
miamei

Danke für deine Antwort.