Mal eine theoretische Frage:
Wenn man einen 400-Euro-Job hat und einmalig einen Lehrauftrag (500 Euro für ein halbes Jahr) hätte,
muss man sich dann
- als Freiberufler anmelden, auch wenn dies nur eine einmalige Sache ist?
-und wird das dann mit den 400 Euro verrechnet, so dass man über die Minijob-Freigrenze kommt und die normalen Sozialversicherungsbeiträge/Lohnsteuerabzüge fällig werden?
Über eure Tipps und Erfahrungen
freut sich
Susi
P.S. Vielen Dank im Voraus!