Lohnsteuer/Sozialabgaben

Mal eine theoretische Frage:

Wenn man einen 400-Euro-Job hat und einmalig einen Lehrauftrag (500 Euro für ein halbes Jahr) hätte,

muss man sich dann

  • als Freiberufler anmelden, auch wenn dies nur eine einmalige Sache ist?

-und wird das dann mit den 400 Euro verrechnet, so dass man über die Minijob-Freigrenze kommt und die normalen Sozialversicherungsbeiträge/Lohnsteuerabzüge fällig werden?

Über eure Tipps und Erfahrungen

freut sich
Susi

P.S. Vielen Dank im Voraus!

Hallo reine Verständisfrage einmalig 500Eu für das gesamt halbe Jahr oder jeden Monat 500 über ein halbes JAhr.
Für letzteres anmelden, für erstes anmelden falls du keine Steuererklärung machst bisher,
sonst eintragen unter sonstige Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (zB. wenn ihr, du + Ehegatte ne gemeinschaftliche Steuererklärung macht).

Würd ich so sagen, aber ich hab ja keine wirkliche Ahnung von sowas. Also ohne Gewähr
Gruß susanne

Hallo,
wenn die 500,00 € regelmäßig gezahlt werden, also monatlich, dann
stellt sich die Frage der hauptberuflichen Selbständigkeit bzw.
der Krankenversicherungspflicht als Arbeitnehmer.
Bitte an die zuständige Krankenkasse wenden.
Gruß
Czauderna