Hallo,ich hatte einen ähnlichen Fall,nur ich war der Verkäufer und der Käufer kam nach 8 tagen und wollte mir unterstellen ,ich hätte gewußt,das die Antriebswelle gebrochen wäre.Er hatte aber bei der Besichtung selber erzählt,das er das gleiche Auto zu Hause hätte und dieses endgültig defekt war.
Es ging sich um 6000.- Euro.
Ich war beim Anwalt. - Hat 500 Euro ( 2002 ) gekostet,für einen Brief zu seinem Anwalt.
Fakt : Privat an Privat – gekauft wie gesehen,keine Mängel gesehen beim Kauf oder beanstandet,nichts zu machen.
Privat von Firma – Firma haftet.
Privat von Privat – wenn nachweisbar,das mehrere Autos verkauft werden,dann ist er eine Firma,also ist er als Firma dran.
Arglistige Täuschung , kannst du vergessen - gibt es nicht.So ist die Rechtslage.Es gibt nur eine -Mängelhaftung -
Und jetzt mal rechnen : Min. 500.- Euro damit der RA in Walungen kommt,dann jeder Schriftverkehr ,macht dann locker 1000.- Euro.Die sache kommt zum Vergleich,jeder bezahlt seine Kosten,Autoreparatur wird vom Gegner bezahlt,macht unterm Strich locker 2500 Euro plus min.2 Jahre Stress mit Anwalt und Schriftverkehr – na dann , viel Spass…
Mein Tipp - las es…