Mahnbescheid KEINE Zustellung

Hallo,

ein Gericht erlässt auf Antrag einen Mahnbescheid. Auf dem Mahnbescheid steht der Zusatz „Keine Zustellung“.

Was hat es auf sich? Welchen Sinn macht ein Mahnbescheid, welcher nicht zugestellt werden soll? Öffentliche Zustellung durch Aushang?

Guten Tag,

Guten Tag,

wenn ich das noch richtig zusammenkriege kann man ankreuzen ob die Zustellung durch das Gericht erfolgen soll oder durch Gerichtsvollzieher. Im ersten Fall leitet das Gericht den Bescheid an den GV weiter, im Zweiten erhält der Antragsteller den Bescheid und muß selbst für die Zustellung sorgen.

  1. Sowohl die öffentliche Zustellung des Mahnbescheides, wie auch die im Parteibetrieb, gibt es nicht - zumindest ist mir keine Gesetzesänderung bekannt.

  2. Der Mahnbescheid wird immer von Amts wegen zugestellt. Die Zustellung im Parteibetrieb ist bei einigen Titeln möglich, sogar erforderlich (Vergleich, not. Urkunden). Das mit den Kreuzchen im Antrag ist vielmehr der Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses.