Mahnbescheid und Klageschrift

Hallo Werweisswas-ler!

ich würde mich freuen, wenn mir jemand bei der Beantwortung folgender Fragen helfen könnte, da dringend :wink:

Firma S beantragt gegen Kunde F einen Mahnbescheid mit Nebenforderungen, Zinsen usw.
Kunde F widerspricht diesem Mahnbescheid in allen Punkten.
Firma S wird vom zuständigen Amtsgericht aufgefordert, eine Klageschrift einzureichen. Müssen im Antrag auf Verurteilung zur Zahlung alle Forderungen genauso wie im Antrag auf Mahnbescheid aufgeführt sein? Kann man sich auch einfachheithalber auf den Antrag auf Mahnbescheid beziehen? Oder sind das mit Widerspruch des Kunden F zwei völlig verschiedene Paar Schuhe?

Schon mal vielen Dank!

Sabine aus Dresden

Firma S wird vom zuständigen Amtsgericht aufgefordert, eine
Klageschrift einzureichen.

Eigenartig, die Klage wäre ja unzulässig, weil durch den Mahnbescheid schon Rechtshängigkeit eingetreten ist. Ich nehme an, die wollen eine Anspruchsbegründung (welche natürlich weitgehend einer Klageschrift entspricht).

Müssen im Antrag auf Verurteilung
zur Zahlung alle Forderungen genauso wie im Antrag auf
Mahnbescheid aufgeführt sein? Kann man sich auch
einfachheithalber auf den Antrag auf Mahnbescheid beziehen?

Man kann sich schon auf die bereits gestellten Forderungen beziehen, man kann die Anträge aber auch schön neu formulieren: „Ich werde beantragen, den Beklagten zu verurteilen, an den Kläger 1.000 Euro zu zahlen.“ Das tut ja nicht weh.

Levay

Danke schön.

Man kann sich schon auf die bereits gestellten Forderungen
beziehen, man kann die Anträge aber auch schön neu
formulieren: „Ich werde beantragen, den Beklagten zu
verurteilen, an den Kläger 1.000 Euro zu zahlen.“ Das tut ja
nicht weh.

… nein tut nicht weh, ich wollte nur nichts falsch machen. Man ist mit sowas (Gott-sei-Dank!) eher selten beschäftigt.

Sabine

Oh, das kommt auf den Beruf an - es gibt Leute, die mit so was ständig konfrontiert werden. Ich als Richter fände es übrigens schöner, wenn ich die Anträge ausformuliert bekomme. Sonst muss ich sie, wenn ich der Klage stattgeb, selbst formulieren, so muss ich sie im Großen und Ganzen nur abschreiben :wink:

Ich als Richter fände es übrigens schöner, wenn ich die
Anträge ausformuliert bekomme. Sonst
muss ich sie, wenn ich der Klage stattgeb, selbst formulieren,
so muss ich sie im Großen und Ganzen nur abschreiben :wink:

… das ginge mir auch so, wenn ich Richterin wäre. :wink:
Müsste man alle Nebenkosten (also Telefonauslagen, Porto, Gerichtskosten usw.) einzeln aufführen?

Sabine

Wenn man was haben will, muss man das auch mitteilen und begründen, warum man meint, das bekommen zu dürfen.

Richter mögen es weder, den blöden Satz „stelle ich den Antrag aus dem Mahnbescheid“ zu lesen (der leider den gesetzlichen Anforderungen eines „bestimmten Antrags“ entspricht, aber vollkommen stillos daherkommt), noch die Klage teilweise abweisen zu müssen, weil zB die verauslagten Gerichtskosten als Hauptforderung in den Antrag mit aufgenommen worden sind.

Man sollte aber generell mal überlegen, wenn man doch so viele Fragen hat, ob man nicht einen Anwalt mit der ganzen Sache beauftragen will. Kostet nicht die Welt, ist garantiert frei von Formfehlern und wird am Ende vom Schuldner bezahlt.

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