Hallo Werweisswas-ler!
ich würde mich freuen, wenn mir jemand bei der Beantwortung folgender Fragen helfen könnte, da dringend
Firma S beantragt gegen Kunde F einen Mahnbescheid mit Nebenforderungen, Zinsen usw.
Kunde F widerspricht diesem Mahnbescheid in allen Punkten.
Firma S wird vom zuständigen Amtsgericht aufgefordert, eine Klageschrift einzureichen. Müssen im Antrag auf Verurteilung zur Zahlung alle Forderungen genauso wie im Antrag auf Mahnbescheid aufgeführt sein? Kann man sich auch einfachheithalber auf den Antrag auf Mahnbescheid beziehen? Oder sind das mit Widerspruch des Kunden F zwei völlig verschiedene Paar Schuhe?
Schon mal vielen Dank!
Sabine aus Dresden