Mahngebühr bei erster Mahnung - wieviel?

Hallo liebe Experten,

folgendes Problem:
Rechnung über 476,12€ geschrieben (davon 5,61 € Versandkosten). Zahlungsziel 08.05.2002. Seeeeeehr lange Zeit zum Zahlen gelassen (Kunde ist durch Vermittlung eines unserer Hauptauftraggeber zu uns gekommen…). In den letzten 2 Wochen 2x angerufen „Rechnung wird sofort angewiesen“…naja, ist halt immer noch nix drauf - jetzt wollen wir mahnen.
Frage:
Wieviel Mahngebühr darf ich ansetzen bei der ersten Mahnung?
Falls er dann immer noch nicht zahlt - wieviel Mahngebühr bei der zweiten Mahnung?

Vielen Dank für eure Hilfe!!

Cea

hi cea,

(schon wieder ,-) ),

hm mahngebühr üblich und auch gertl. durchsetzbar zw. 5-10 € pro mahnung (porto, versand) bei einschreiben + rückschein (würd ich evtl. empfehlen wegen der nachweisbarkeit) diese kosten noch dazu (max. 15 €, denke mehr bekommst du später vor gericht nicht durch)

aber ich geb noch zu bedenken, dein kunde ist autom. nach 30 tagen ab Rechnungszugang (du bist nachweispflichtig) in verzug, dann darfst du mind. 5 % über Basiszinssatz nach §1 DÜG bei priv. und 8 % bei gesch. ansetzen, bzw. einfordern, + mahngebühren + kosten mahnbescheid + evtl. kosten rechtsanwalt

also mahnung sind damit hinfällig und in den meisten fällen auch nutzlos, weil wenn er nicht zahlen will, dann zieht er die sache schon durch,

wenn das allerdings ein guter kunde ist und er ein bisschen schusselig oder das sein umgang mit auftraggebern ist und dir das nicht so viel ausmacht, dann ruf ihn ein letztesmal an, sag ihm klar und höflich, das er bis zum XX (3-5 tage) das geld bar oder kontobuchungseingang zahlen soll und die sache ist gegessen, ansonsten er mit obigen kosten rechen muss

uwe