Mahnverfahren vs. Untersuchungshaft

Moin,

ich hatte eigentlich vor, beim Amtsgericht ein Mahnverfahren gegen einen Schuldner anzustrengen.

Nun habe ich erfahren, dass dieser Schuldner momentan in Untersuchungshaft sitzt.

Hat in diesem Fall das Mahnverfahren überhaupt einen Sinn?

Ciao, Thorsten

Moin,

ich hatte eigentlich vor, beim
Amtsgericht ein Mahnverfahren gegen einen
Schuldner anzustrengen.

Nun habe ich erfahren, dass dieser
Schuldner momentan in Untersuchungshaft
sitzt.

Hat in diesem Fall das Mahnverfahren
überhaupt einen Sinn?

klaro gerichtskosten riskieren und zustellung im knast. vielleicht kommt er ja raus und zu kohle.
Ciao, Thorsten

klaro gerichtskosten riskieren und zustellung im knast. vielleicht kommt er ja raus und zu kohle.

Weshalb sollte das Mahnverfahren keinen Sinn haben? Die Untersuchungshaft hat mit dem Mahnverfahren nichts zu tun. Untersuchungshaft wird unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen eines staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens wegen strafbarer Handlungen zur Sicherung des Ermittlungserfolgs angeordnet. Das steht der Durchführung eines Mahnverfahrens nicht entgegen. Die Anordnung der Untersuchungshaft läßt auch keine Schlußfolgerungen in bezug auf die Vermögenssituation des Betroffenen und damit die wirtschaftlichen Erfolgsaussichten des Mahnverfahrens zu (sofern das Ermittlungsverfahren nicht gerade Konkursstraftaten betrifft).

Mit freundlichen Grüßen